Als in Lobberich der Preis für ein Schwarzbrot
von 12,80 Mark auf 660 Milliarden Mark kletterte

- von Günter Pioch -


Kleingeld wurde knapp,
deshalb gab die Handelskammer „Papiermünzen" als Gutscheine heraus

Eine Darstellung des Nettetaler Notgeldes von 1917 bis 1924

Von der „harten D-Mark" wird heutzutage allenthalben gesprochen, wenn über Währungen geredet wird. Das war nicht immer so. Ältere Mitbürger werden sich noch an die beiden großen Inflationen erinnern, die jeweils nach den beiden Weltkriegen auftraten: das Geld war immer weniger oder bald nichts mehr wert, Mit der ersten Inflation und mit dem Notgeld, das schon ab 1917 ausgegeben wurde, befaßt sich in einer Artikelserie der Lobbericher Günter Pioch, der sich dabei auf die einst zum Kreis Kempen gehörenden Orte Lobberich, Breyell und Hinsbeck beschränkt. Dabei geht es dann meist auch nur um regionale Ausgaben, wenn diese für den örtlichen Umlauf bestimmt waren. Die erste Folge behandelt den Zeitraum von 1917 bis 1922.

Im Verlauf des 1. Weltkrieges trat eine Verknappung des Kleingeldumlaufs immer deutlicher zutage, weil die Bevölkerung einerseits das Silbergeld hortete, da sein Metallwert über den Nennwert gestiegen war, und der Staat andererseits das umlaufende Nickelgeld einzog, um dessen Metall für Kriegszwecke zu verwenden. Diesem Mangel halfen mit staatlicher Genehmigung regionale Körperschaften, Städte, Gemeinden und Firmen ab, die sogenanntes Notgeld aus Metall — meist Eisen oder Zink — und papierene Gutscheine ausgaben. Als Beispiele dafür aus der näheren Umgebung seien hier die eisernen achteckigen Kleingeldersatzmarken der Firma Girmes aus Oedt zu 20 Pfennig (ohne Jahreszahl) sowie die papierenen Gutscheine der Stadt Kempen zu 50 Pfennig vom 30. August 1918 erwähnt.

Die Gutscheine der Handelskammer M.Gladbach vom 1. Mai 1917

Am 16. April 1917 wurde auf einer Versammlung, zu der außer den Mitgliedern der Handelskammer München-Gladbach (wie es damals noch hieß) auch die Landräte, Oberbürgermeister und mehrere Bürgermeister des Handelskammerbezirks geladen waren, beschlossen, daß die Handelskammer zur Behebung des vorhandenen großen Mangels an Kleingeld Gutscheine herstellen werde, die durch die Gemeinden des Handelskammerbezirks ausgegeben werden sollten.

Zunächst wurden je eine Million Gutscheine zu 20 und 50 Pfennig hergestellt. Auf Antrag erhielten die Gemeinden des Handelskammerbezirks, zu denen auch Breyell, Kaldenkirchen und Lobberich gehörten, Gutschein-Kontingente nach Zahlung von 10 Prozent des Wertes. Diese 10 Prozent dienten zur Deckung der Herstellungs- und Vertriebskosten. Der Vertrieb erfolgte über die Deutsche Bank, Zweigstelle M.Gladbach. Es war vorgesehen, daß die Gutscheine bis spätestens 6 Monate nach Friedensschluß gültig sein sollten. Die Gutscheine wurden bei der Firma Schött AG, Rheydt, gedruckt.

Nach den Unterlagen des Kreisarchivs Viersen erhielten die Gemeinden folgende Kontingente:

  • Breyell Ende Mai 1917 je 3 750 Scheine zu 20 und 50 Pfennig im Gesamtwert von 2 625 Mark,

  • Kaldenkirchen Anfang Juni 1917 je 4 500 Scheine zu 20 und 50 Pfennig im Gesamtwert von 3 150 Mark.

  • Lobberich im Juni 1917 Scheine im Gesamtwert von 4 900 Mark (Aufteilung unbekannt; wahrscheinlich je 7 000 Stück).

Nachdem der Regierungspräsident der Handelskammer eine Ausgabe von weiteren Gutscheinen im Wert von 100 000 Mark bewilligt hatte, erhielten Breyell im September 1917 weitere 3 600 Scheine zu 20 Pfennig und 500 Scheine zu 50 Pfennig im Gesamtwert von 970 Mark und Lobberich im Oktober 1917 Scheine im Gesamtwert von 960 Mark (Aufteilung unbekannt).

Die Höhe der Zuteilung für Kaldenkirchen ist ebenfalls unbekannt.

Im November 1918 übernahm Lobberich weitere Scheine im Gesamtwert von 3 300 Mark; Daten von Breyell und Kaldenkirchen für das Jahr 1918 sind nicht bekannt.

Da auch nach Beendigung des 1. Weltkrieges der Kleingeldmangel in der jungen Weimarer Republik nicht behoben wurde, konnte die ursprünglich vorgesehene Gültigkeitsdauer der Gutscheine (6 Monate nach Friedensschluß) nicht aufrechterhalten werden. Die Handelskammer erkundigte sich daher in einem Rundschreiben vom 26. Februar 1919 an die Gemeinden des Kammerbezirks nach der Anzahl der verschlissenen Gutscheine und dem Bedarf an neuen Scheinen.

Breyell gab an verschlissenen Scheinen für 9,40 Mark 20-Pfennig-Scheine und für 14,50 Mark 50-Pfennig-Scheine an und nannte einen Bedarf von 20-Pfennig-Scheinen zu 1 000 Mark und von 50-Pfennig-Scheinen zu 4 000 Mark.

Kaldenkirchen meldete einen Bedarf von 3 000 Scheinen zu 20 Pfennig und 4 000 Scheinen zu 50 Pfennig (Gesamtwert 2 600 Mark); Angaben über verschlissene Scheine sind nicht bekannt.

Lobberich gab für etwa 200 Mark verschlissene Scheine an und nannte einen Bedarf von 20-Pfennig-Scheinen für 1 200 Mark und von 50-Pfennig-Scheinen für 1 500 Mark.

Nach Feststellung des Neubedarfs an Notgeldscheinen im gesamten Kammerbezirk ersuchte die Handelskammer den Regierungspräsidenten und die Besatzungsbehörde (nach Beendigung des 1. Weltkrieges stand das gesamte linksrheinische Gebiet des Deutschen Reiches unter alliierter Besatzung) um die Genehmigung zur Neuausgabe weiteren Notgelds in der bisherigen Ausführung, die auch für Scheine im Wert von 250 000 Mark erteilt wurde.

Kaldenkirchen und Lobberich erhielten daraufhin Anfang Juni 1919 die im März als Bedarf gemeldeten Mengen an Gutscheinen. Ob Breyell die angeforderte Menge (fast doppelt so hoch wie die von Kaldenkirchen beziehungsweise Lobberich genannten Mengen) auch zugeteilt wurde, ist unbekannt.

Unbekannt sind auch die Kontingente von Breyell und Kaldenkirchen für die Jahre 1920 und 1921, da darüber im Kreisarchiv keine Unterlagen zu finden waren. Lobberich erhielt im März 1920 weitere Gutscheine für 1 000 Mark und wahrscheinlich im Jahr 1921 für 7 000 Mark.

Wie aus der Abrechnung der Handelskammer M. Gladbach mit der Gemeinde Lobberich vom 5. April 1923 hervorgeht, hat Lobberich Gutscheine für insgesamt 19 860 Mark erhalten.

Vergleichbare Abrechnungen für Breyell und Kaldenkirchen liegen nicht vor; daher können die Gesamt-Kontingente beider Gemeinden nur geschätzt werden. Breyell dürfte Gutscheine für 8 000 bis 10 000 Mark, Kaldenkirchen für 10 000 bis 15 000 Mark erhalten haben.

Ein Austausch verschlissener Scheine gegen neue Scheine erfolgte nur in geringem Umfang (in Lobberich laut Abrechnung der Handelskammer M.Gladbach vom 5. April 1923 für insgesamt 4605 Mark); da die Scheine bis in das Jahr 1922 umliefen, als die Inflation einsetzte, war eine Rückgabe wegen des gering gewordenen Wertes nicht mehr sinnvoll. Es dürften somit etwa 75 Prozent der ausgegebenen Scheine zunächst erhalten geblieben sein.

Am 28. Februar 1922 kündigte die Handelskammer ihre Gutscheine zum 31. Mai 1922 auf und gab bekannt, daß die Scheine bis zu diesem Zeitpunkt durch die Stadt- bzw. Gemeindekassen des Handelskammerbezirks eingelöst würden; eine spätere Einlösung fände nicht mehr statt.

Kleingeldersatz in der Weimarer Republik

Das in den letzten Jahren des 1. Weltkriegs herausgegebene Notgeld aüs Metall oder Papier, das über den Krieg hinaus in der jungen Weimarer Republik noch Gültigkeit besaß, wurde bald gerne gesammelt, was natürlich zu weiteren genehmigten und mehr noch ungenehmigten Ausgaben von Papiernotgeld durch öffentliche und private Stellen führte. In kurzer Zeit entwickelte sich ein kräftig florierender Sammlermarkt, der die Kassen der Notgeldherausgeber so gut füllte, daß der Markt mit immer neuen Ausgaben überschwemmt wurde. Aus der näheren Umgebung gehören hierzu auch die Gutschein-Serien der Stadt Kempen vom 9.3.1920 zu 20 und 75 Pfennig sowie die 1921 ausgegebenen Gutscheine der Stadt Dülken mit Gültigkeitsvermerk vom 1.8.1920 bis 1.2.1922.

Die Gemeinden des heutigen Nettetal nahmen an diesem Unwesen nicht teil; weder von öffentlicher noch privater Seite gibt es entsprechende Notgeldausgaben. Der Bürgermeister von Lobberich hatte die Anfrage der Firma Etiketten- und Plakat-Fabrik Augsburg, die ihre Dienste zur Herstellung von Notgeldscheinen bereits am 24. September 1918 anbot, mit dem lakonischen Vermerk „Für hier keinen Wert — Zu den Akten" abgetan; man hatte ja seine Notgeldscheine von der Handelskammer M. Gladbach.

Als in den letzten Monaten des Jahres 1921 allgemein ein Gesetz erwartet wurde, das die Herausgabe von Notgeld unter Verbot stellen sollte, versuchten die auf Herstellung und Vertrieb von Sammler-Notgeld spezialisierten Firmen ihre letzten Schäfchen ins Trockene zu bringen. So erhielt die Stadt Kaldenkirchen Anfang Dezember 1921 ein entsprechendes Angebot von der Firma Notgeld-Vertrieb GmbH, Berlin. Die Stadtverordneten-Versammlung zeigte sich interessiert und beschloß auf ihrer Sitzung vom 22.12.1921 die Herausgabe städtischen Notgelds im Gesamtbetrag von 250 000 Mark. Der Bürgermeister teilte dies der Berliner Firma am 28.12.1921 brieflich mit und stellte in Aussicht, sie mit der Herstellung zu beauftragen.

Berlin reagierte sofort: Das Antwortschreiben vom 31.12.1921 enthielt detaillierte Vorschläge zur Herstellung des Papiernotgelds und Vertrieb an Sammler sowie einen Vertragsentwurf. Im Kreisarchiv Viersen befindet sich dieser Vertragsentwurf mit handschriftlichen Änderungen und Ergänzungen, die möglicherweise vom Kaldenkirchener Bürgermeister stammen, wobei die doch noch ziemlich weit voneinander entfernten Vorstellungen beider Seiten auffallen.

Ob diese Meinungsunterschiede schließlich unüberwindlich waren oder der Kaufkraftschwund nur noch einen zu geringen Gewinn für die Gemeindekasse erwarten ließ, ist nicht bekannt; die geplante Notgeldausgabe erfolgte jedenfalls nicht.


GN vom 14. Juli 1988

Nach dem ersten Weltkrieg machte die Inflation in den Jahren 1922 und 1923 Riesenschritte - immer neues Geld

Der Versailler Vertrag, der den 1. Weltkrieg staatsrechtlich beendete, wurde am 28. 6. 1919 in Versailles unterzeichnet und trat am 10. 1. 1920 in Kraft. Er brachte außer umfangreichen Gebietsabtrennungen - im Westen des Deutschen Reiches kamen Elsaß-Lothringen an Frankreich sowie Moresnet und Eupen-Malmedy an Belgien, das Saargebiet wurde wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen - auch die alliierte Besatzung des übrigen linksrheinischen Gebietes (durch Franzosen und Belgier) mit Ausnahme der Brückenköpfe Mainz, Koblenz und Köln. Im Gebiet des heutigen Nettetal war die belgische Besatzungsbehörde die oberste Instanz.

Viel einschneidender wirkten sich jedoch die wirtschaftlichen Bestimmungen des Vertrags aus. Die Internationalisierung von Oder, Elbe, Donau und Rhein und die hohen Reparationen, z. B. die Abtretung des größten Teils der deutschen Handelsflotte und die Enteignung des deutschen Privateigentums im Ausland, belasteten die junge Weimarer Republik schwer. Die Unmöglichkeit, die Reparationsforderungen in vollem Umfange zu erfüllen, war die Ursache für die Geldentwertung des Jahres 1921 und die 1922 einsetzende Inflation. So war beispielsweise der Preis für ein Schwarzbrot von vier Pfund Mitte Februar 1922 auf 12,80 Mark gestiegen. Der Staat hatte inzwischen den Kleingeldmangel durch Ausgabe großer Mengen Münzen zu 5,10 und 50 Pfennig behoben, aber erst durch das Reichsgesetz vom 17. Juli 1922 wurde die Ausgabe von Notgeld verboten und damit das Unwesen immer neuer „Gutscheine für Sammler" - wie es auf den Scheinen der Gemeinde Hüls steht - beendet. Doch die Entwertung der Papiermark schritt unauf- haltsam fort, und die Reichsbank war bald nicht mehr in der Lage, eine ausreichende Versorgung mit Banknoten zu gewährleisten. Die Ausgabe neuen Notgeldes mußte knapp zwei Monate später wieder gestattet werden.

Auch die Hamdeskammer M.-Gladbach wurde wieder aktiv. Mitte September plante sie, Gutscheine zu 500 Mark in einer Gesamthöhe von 300 Millionen Mark kurzfristiger Laufzeit auszugeben, ersuchte in einem Rundschreiben an die Bürgermeister der Gemeinden des Kammerbezirks um Beteiligung an der geplanten Notgeldausgabe und lud zu einer Besprechung am 19. September 1922 ins Handelskammerhaus ein. Die Antwort der hiesigen Gemeinden war allerdings negativ: Der Gemeinderat von Lobberich beschloß am 6. Oktober 1922, sich nicht zu beteiligen. Kaldenkirchen beteiligte sich ebenfalls nicht; die Stadtverordnetenversammlung hatte am 26. September 1922 beschlossen, eigenes Notgeld herauszugeben. Die Antwort von Breyell ist zwar nicht bekannt, dürfte jedoch ebenfalls negativ ausgefallen sein. So gab die Handelskammer M.-Gladbach ihre Gutscheine über 500 Mark am 10. Oktober 1922 ohne Beteiligung der hiesigen Gemeinden heraus.

Die Inflation schritt unaufhaltsam fort: Das Schwarzbrot zu dreieinhalb Pfund kostete im September noch 32,50 Mark, Ende November schon 110 Mark und Mitte Dezember bereits 245 Mark.

Die Reichsdruckerei konnte in den letzten Monaten des Jahres 1922 die benötigten enormen Geldmengen alleine nicht mehr herstellen und zog Druckereien in mehreren Provinzstädten zum Notendruck heran. Auf diese Weise hoffte man, die erforderliche Papiergeldversorgung zu erreichen und auf die genehmigten Notgeldausgaben in absehbarer Zeit verzichten zu können. Die Hoffnung trog jedoch: Wurde die Umlaufszeit des Notgeldes zunächst bis zum 15. Dezember 1922 verlängert, dann nochmals bis zum 5. Februar 1923, so mußte sie am 27. Januar 1923 doch auf unbestimmte Zeit verlängert werden, und der „gegenwärtigen Verhältnisse wegen", wie es in einem Schreiben des Ministers für Handel und Gewerbe an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf heißt.

Die höfliche Umschreibung des Ministers bezieht sich auf die am 11. Januar 1923 begonnene Besetzung des Ruhrgebiets durch französische und belgische Truppen wegen angeblich vorsätzlich versäumter deutscher Reparationslieferungen. Die Folge war eine Verschärfung der wirtschaftlichen und politischen Lage, zumal die deutsche Regierung den passiven Widerstand verkündete. Der Widerstand, an dem die Beschäftigten der Reichsbahn einen großen Anteil hatten ‚führte zu harten französischen Gegenmaßnahmen, die besonders das besetzte Rheinland zu spüren bekam. Wem die Beteiligung am passiven Widerstand nachgewiesen wurde, erhielt hohe Geld- und Freiheitsstrafen, unliebsame Personen wurden aus teilweise fadenscheinigen Gründen samt ihrer Familien ins unbesetzte Reichsgebiet ausgewiesen. Der Breyeller Bürgermeister Müllers erhielt die Ausweisung, weil er dafür verantwortlich gemacht wurde, daß mit der für einen Tag zum 25jährigen Jubiläum des katholischen Gesellenvereins genehmigten Beflaggung schon am Vortrag begonnen wurde und einige Girlanden und Flaggen am folgenden Tag noch hängen geblieben waren.

Die Inflation wurde durch die Besetzung des Ruhrgebites beschleunigt: Das Schwarzbrot von dreieinhalb Pfund kostete Anfang Februar 515 Mark, im März 720 Mark, Anfang Juni 1950 Mark und Anfang Juli bereits 3000 Mark. Die Bemühungen der Reichsbank, genügend Zahlungsmittel herauszugeben, hatten nicht den gewünschten Erfolg, besonders nicht im besetzten Rheinland, wo die Besatzungsmacht immer häufiger Papiergeld beschlagnahmte, vor allem das Notgeld der Reichsbahn, das Ende August sogar verboten und anschließend vernichtet wurde. All dies machte regionale Notgeldausgaben erforderlich. Bereits am 1. Februar 1923 gab die Landesbank der Rheinprovinz Scheine zu 5000 und 10 000 Mark aus; die Handelskammer M.-Gladbach folgte am 26. März mit Gutscheinen zu 20 000 Mark, der Kreis Geldern am 15. April mit Scheinen zu 1000 und 5000 Mark. Schließlich kamen am 3. Juli Gutscheine der Handelskammer M.-Gladbach zu 50 000 und 100 000 Mark im Umlauf.

Der wirtschaftliche Zusammenbruch des Deutschen Reiches infolge der finanziellen Belastungen durch die Ruhrbesetzung kündigte sich an. Die Reichsbank, zu einer ausreichenden Versorgung mit Banknoten weiterhin nicht in der Lage, drängte auch Städte und Gemeinden auf vermehrte Ausgabe von Notgeld. So begannen Anfang August auch Breyell, Kaldenkirchen und Lobberich mit der Ausgabe eigenen Notgelds.

Die Lobbericher Firmen J.L. de Ball und Niedieck waren noch schneller; sie bezahlten ihre Beschäftigten bereits in der letzten Juliwoche mit eigenen Schecks (de Ball) bzw. Gutscheinen (Niedieck) in Nennwerten bis zu 100 000 Mark. Glaubte man Anfang August noch daran, daß die Geldknappheit von vorübergehender Natur sei, so mußte man dies bald als Irrglaube erkennen. Die Inflation galoppierte. Immer neues Notgeld mit immer höheren Nominalen mußte ausgegeben werden. Bald regierten die Nullen. Der Verfall der Papiermark wird am Preisanstieg ersichtlich: Für ein Schwarzbrot von dreieinhalb Pfund stieg der Preis in Lobberich am 21. Juli auf 8300 Mark, am 4. August auf 13 800 Mark, am 20. August auf 10 400 Mark, am 7. September auf 480 000 Mark und am 28. September auf 17 Millionen Mark!

Die Reichsbank verstärkte ihre Anstrengungen zur Herstellung von Banknoten und glaubte daher Anfang September wieder in der Lage zu sein, den zukünftigen Bedarf an Zahlungsmitteln zu befriedigen. Eine entsprechende Erklärung veranlaßte die Behörden, die Kündigung des Notgelds zum 15. September bekanntzugeben. Wie die Lage tatsächlich war, geht aus einem Artikel des in Kempen erschienenen Niederrheinischen Tageblatts vom 17. September hervor. Unter der Unterschrift „Die Notgeld-Not im Kreise Kempen" schrieb die Zeitung unter anderem:

„Ein heilloses Durcheinander brachte für die gesamte Verbraucherschaft die Weigerung einiger hiesigen Banken, die das im Umlauf befindliche Notgeld der Industriefirmen des Niederrheins verweigerten. Es liegt gar kein Grund vor, dieses Geld zu verweigern und es gar als verfallen zu erklären. Durch den Mangel an Zahlungsmitteln gaben die großen Industriefirmen mit Einverständnis der Reichsbank Notgeldscheine heraus, und dieses verausgabte Geld hat Gültigkeit, solange die Reichsbank nicht in der Lage ist, das erforderliche Reichsgeld an dessen Stellen zu beschaffen. Da dies bis zuletzt nicht der Fall war, ist das Industriegeld ein vollgültiges Zahlungsmittel, dessen Annahme zu verweigern geeignet ist, dem Chaos, das wie ein Gespenst und seit Wochen umlauert, den Weg zu bereiten. Was den inneren Wen des Notgeldes anbelangt, so sind die Geldscheine der Industrie als viel sicherer anzusehen, als die der des fast bankrotten Reiches, Kreise oder Städte".

Zur Erläuterung: Während die Firmen für ihr Notgeld die erfoderlichen Sicherheiten hinterlegt hatten (die Fa de Ball z.B. bei der Sparkasse der Gemeinde Lobberich), der ausgegebene Betrag also voll gedeckt war, hatte die Reichsbank schon im August für die von ihr in Umlaf gebrachten Banknoten keine Deckung mehr zur Verfügung. Auch hinsichtlich der Deckung des von den Gemeinden ausgegebenen Notgelds dürften Zweifenl angebracht sein.

In diesem September 1923 übernahm die galoppierende Inflation endgültig die Regie; Behörden und Firmen konnten nur noch reagieren. Erinnern wir uns: Der Preis für ein Schwarzbrot von dreieinhalb Pfund war in drei Wochen von 480 000 Mark auf 17 Millionen Mark gestiegen. Das Juli/August ausgegebene Notgeld in Nominalen bis 1 Million Mark war zum Kleingeld geworden und wurde daher - uns allein aus diesem Grunde - von den Gemeinden, Körperschaften und Firmen aufgekündigt. Auch das nicht aufgekündigte Geld in den niedrigen Millionenwerten war Ende September bereits Kleingeld oder wurde es in wenigen Tagen. Man benötigte höhere Nominale.

Die Zeit der Milliardenscheine war gekommen, die der Billionenscheine begann Mitte Oktober. Bald spielten die Kinder mit den nicht eingelösten Hunderttausend- und Millionenscheinen. Es lohnte den Aufwand nicht mehr, die neuen Notgeldausgaben in den Zeitungen bekanntzugeben angesichts der täglichen und bald sogar mehrmals täglichen Preissteigerungen: Das Schwarzbrot zu dreieinhalb Pfund kostete in Lobberich ab 4. Oktober 26 Millionen Mark, ab 19. Oktober 250 Millionen Mark, ab 26. Oktober 9,3 Milliarden Mark und ab 23. November gar 660 Milliarden Mark. Bei der Hut von Notgeld war es der Bevölkerung bald nicht mehr möglich, den Überblick über die verschiedenen Ausgaben zu behalten. So nimmt es nicht wunder, daß behördlicherseits frühzeitig eine Vereintheitlichung angestrebt wurde. Die in Lobberich erscheinende Zeitung „Rhein und Maas" veröffentlichte am 20. Oktober auf Anordnung der Besatzungsbehörde einen Pressebericht, in dem es u.a. heißt:

„In Anbetracht dessen, daß die Zahlungsmittelnot zur Ausgabe von Notgeld, dessen Zahlungskraft sich im allgemeinen nur auf den Ausgabebezirk beschränkt, seitens der Stadt- und Gemeindebehörden, Banken, Industrieunternehmen und anderer Organe, ja sogar seitens mancher Privatpersonen geführt hat; im Hinblick darauf, daß diese Lage den Interessen der Besatzungstruppen, ihres Personals und desjenigen der Hohen Kommission infolge der im Verkehr dadurch entstehenden Hindernisse und Unsicherheit zuwiderläuft, verhandelte die Hohe Interalliierte Rheinlandkommission zu wiederholten Malen mit den deutschenVertretern der Verwaltung, der Banken, der Industrie und des Handels, um mit ihnen über die Mittel zu beraten, die zwecks Beendigung eines solchen Zustandes anzuwenden sind. Als Folge dieser Beratungen veröffentlichte die Hohe Kommission am 20. September 1923 ihre Verordnung Nr. 212  über die Regelung der Notgeldausgabe in den besetzten Gebieten. In Ausführung dieser Verordnung ist ein aus deutschen unter den obengenannten Vertretern gewählten Delegierten zusammengesetzter Sonderausschuß für Notgeld eingesetzt worden, der mit dem Finanzausschuß der Hohen Kommission die notwendigen A usführungsmaßnahmen auszuarbeiten hat.

Die neue, sowohl aus den Vorschriften der Verordnung Nr. 212 als auch aus den für ihre Anwendung ins Auge gefaßten Maßnahmen sich ergebende Lage äußert sich zugleich in der Begrenzung der Anzahl der emittierenden Organisationen auf das äußerste Minimum und in der Koordination der verschiedenen Ausgaben."

Das besetzte Rheinland wurde dazu in neun Umlaufbezirke unterteilt, einer davon der Regierungsbezirk Düsseldorf (linkes Rheinufer). In der erwähnten Verordnung Nr. 212 vom 20. September sind die zur Notgeldausgabe nach dem 8. Oktober zugelassenen Anstalten und Körperschaften aufgelistet, darunter auch die Landkreise Kempen und Geldern und die Handelskammer M.-Gladbach.

Neue Notgeldausgaben dieser Anstalten und Körperschaften mußten auf der linken Vorderseite in deutlich sichtbarer Umrahmung den text „Umlaufsfähig im ganzen altbesetzten Teile des Regierungsbezirks Düsseldorf. Gültig bis zum 1. April 1924" tragen, ihr vor dem 8. Oktober ausgegebenes Notgeld bis zum 25. Dezember 1923 mit einem entsprechenden roten Stempel versehen werden. Alles übrige Notgeld, also auch das der Gemeinden Breyell, Kaldenkirchen und Lobberich und der Firmen de Ball und Niedieck in Lobberich, wurde mit dem 25. Dezember ungültig. Es mußte daher bis zu diesem Termin aufgekündigt werden, sofern die Aufkündigung nicht schon früher erfolgt war. Es sei noch darauf hingewiesen, daß die Verordnung der Hohen Interalliierten Kommission nur für Notgeld galt; die von der Reichsbank ausgegebenen Banknoten blieben weiterhin gültig, auch im besetzten Rheinland.

Währenddessen arbeitete die Reichsregierung daran, die Währung zu stabilisieren und das Chaos der Inflation zu überwinden. Daß dies schließlich gelang, ist in erster Linie auf die währungspolitischen Maßnahmen des zum Reichswährungskommissar ernannten Bankiers Hjalmar Schacht zurückzuführen. Durch das Verbot des Privatnotendrucks (Notgeld), vor allem aber durch die Einführung der Rentenmark am 15. November 1923 und die damit verbundenen Stillegung der Notenpresse wurde für die Reichsmark eine umsichtige und großzügig angelegte Stützungsaktion eingeleitet. Die Deckung der Rentenmark durch verzinsliche, auf Gold lautende Rentenbriefe schaffte das erforderliche Vertrauen in ihre Wertbeständigkeit. Die Retenmark, die 1 Billion Papiermark gleichgesetzt wurde, war in 100 Rentenpfennige unterteilt und wurde in Rentenbankscheinen und in Scheidemünzen ausgegeben.

Durch die Einziehung von Papiermark gegen Rentenmark trat zunächst eine Geldknappheit ein, die die Devisenbesitzer zur Herausgabe von Devisen zwang. Auch die Bevölkerung trug durch Erhöhung der Erzeugung infolge Verlängerung der Arbeitszeit zum wirtschaftlichen Gesundungsprozeß bei. Als dies führte zu einer Entspannung der Lage im Inland und zur allmählichen Wiederkehr des Vertrauens zur deutschen Leistungsfähigkeit im Ausland. Die Mark erholte sich wieder. In den ersten Dezembertagen fielen die Preise allenthalben um ca. 50 % Man war über das Schlimmste hinweg. Die Bevölkerung konnte aufatmen und durfte es wagen, mit Optimismus in die Zukunft zu sehen.

Im besetzten Rheinland ergaben sich jedoch Schwierigkeiten bei der Einführung der Rentenmark. Sie wurde zwar durch die Hohe Kommission am 22. November zugelassen, durfte aber zunächst in das besetzte Gebiet nicht importiert werden. Daher dauerte hier der Umtausch von Notgeld in wertbeständiges Geld länger als im eigentlichen reich, erfolgte aber noch innerhalb des für die Gültigkeit des Notgeldes vorgesehenen Zeitraums bis zum 1. April 1924. Die Zeit des Inflationsgeldes war beendet, und mit dem Münzgesetz vom 30. August 1924 wurde der Übergang zur neuen Reichswährung auf der Grundlage 1 Billion Papiermark = 1 Rentenmark = 1 Reichsmark endgültig vollzogen.


GN vom 18. August 1988

Auf der Rückseite von Millionen und Milliarden vertraute Anblicke von Burg Bocholtz und vom „Bürke"

Notgeld in Lobberich - Ausgegeben vom Bürgermeisteramt und den Firmen Niedieck und de Ball- Schluß der Serie

Schecks des Bürgermeisteramts Lobberich

Im Gegensatz zu den Nachbargemeinden hat die Gemeinde Lobberich ihre Notgeldausgaben nur durch öffentliches Ausrufen verlautbart; Bekanntmachungen oder Anzeigen in den hiesigen Zeitungen erfolgten nicht, auch nicht in der in Lobberich erschienenen Zeitung "Rhein und Maas". Da auch im Kreisarchiv Viersen zu diesem Thema keine Dokumente vorhanden sind, müssen die Notgeldscheine selbst Aufschluß geben.

Der auf der Vorderseite aufgedruckte Text gibt an, daß es sich um Schecks auf das Guthaben des Bürgermeisteramts bei der Gemeindesparkasse handelt, und nennt den Wert in Wort und Zahl sowie das Ausgabedatum. Gültig gemacht wurJen die Schecks durch den Stempel des Bügermeisters in blauer oder schwarzer Farbe und durch den blau gestempelten Unterschriftszug des stellvertretenden Bürgermeisters Brocher. Die Schecks sind beidseitig mit zwei verschiedenen Lobbericher Motiven farbig bedruckt; fünf Motive gibt es insgesamt. Als Vorlage dienten Federzeichnungen des Lobbericher Malers Otto Therstappen , die auch für Postkarten verwendet wurden. Da diese Postkarten bei der damals in Lobberich ansässigen Buch- und Steindruckerei Eduard Peters hergestellt wurden, dürften die Notgeldschecks mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls dort gedruckt worden sein. Als Motive, die auf der textfreien Rückseite des Schecks ungestört betrachtet werden können, wählte der Künstler

  1. die Burg Bocholtz mit dem Kaiserturm,

  2. die Kirchstraße,

  3. den in Fachwerk erbauten Brockerhof (auch Et Bürke genannt),

  4. eine Hofszene am Bengerhof (auch Schley-Höffke genannt) und

  5. die Kothmühle.

Das Bürgermeisteramt begann mit der Ausgabe der Schecks am 11. August 1923 in Nennwerten von 50000, 100000, 500000, 1 Million und 5 Millionen Mark. Dabei wurden die Motiv-Kombinationen Kirchstraße/Brockerhof verwendet; ob zusätzlich die Kombination Burg Bocholt/Bengerhof zur Anwendung kam, ist nicht bekannt. Dieses Notgeld wurde von der einheimischen Geschäftswelt zunächst nur zögerlich aufgenommen. Daher sah sich das Bürgermeisteramt genötigt, in einer großen Anzeige in der Zeitung „Rhein und Maas" vom 25. August die Geschäftsinhaber von Lobberich zu bitten, das Notgeld zum vollwertigen Betrag in Zahlung zu nehmen, da es von den hiesigen Kassen und der Postanstalt kostenlos in Zahlung genommen werde. Die Anzeige hatte die gewünschte Wirkung, und bald folgten weitere Notgeldausgaben: am 30. August Schecks zu 1 und 5 Millionen Mark, am 5. und 7. September jeweils 1, 5 und 10 Millionen Mark, am 13. September zu 1, 5, 10, 20 und 50 Millionen Mark.

Bei diesen Ausgaben wurden die Motiv-Kombinationen Kirchstraße/Burg Bocholtz und Brockerhof/Bengerhof verwendet.

Falls die niedrigen Nennwerte wegen der inzwischen eingetretenen Entwertung durch die rasch fortschreitende Inflation vom Bürgermeisteramt in der zweiten Septemberhälfte aufgekündigt worden sind, so geschah dies ebenfalls nur durch öffentliches Ausrufen, nicht durch Bekanntmachung in den Zeitungen. Die Ausgabe höherer Nominale ging allerdings weiter.

Am 20. September kamen Schecks zu 10, 20 und 50 Millionen Mark, am 26. September zu 10, 50 und 100 Millionen Mark im Umlauf. Die Motiv-Kombinationen bei diesen Scheinen:

Kirchstraße/Bengerhof, Burg Bocholtz/Brockerhof und Burg Bocholtz/Kothmühle, letztere nur beim 100-Millionen-Mark-Schein.

Erst die Verordnung Nr. 212 der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission vom 20. September 1923 zur Vereintheitlichung des Notgelds im besetzten Gebiet beendete die Lobbericher Notgeldausgaben. Die Gemeinde Lobberich gehörte nicht zu den Körperschaften, die zur Neuausgabe von Notgeld nach dem 8. Oktober zugelassen wurden. Allerdings nützte man die Gültigkeitsdauer, die für alles vor Oktober in den Verkehr gebrachte Notgeld galt, bis zum letzten Tag aus. Das Bürgermeisteramt rief seine in den Monaten August und September auf die hiesige Sparkasse ausgestellten Notgeldschecks erst am 14.Dezember zur Einlösung hei der Sparkasse bis zum 24. Dezember auf.

Gutscheine der Firma Niedieck & Co. AG, Lobberich

Die Zeitung „Rhein und Maas" teilte in ihrer Ausgabe vom 28. Juli 1923 mit, daß die Firma Niedieck zur Behebung des Mangels an Zahlungsmitteln Gutscheine über 100000, 50000, 20000 und 10000 Mark in den Verkehr gebracht habe. Dieselben seien von der hiesigen Sparkasse als Zahlungsmittel anerkannt, und einer Einlösung durch die Geschäftsinhaber stünde somit nichts im Wege. Die Gutscheine tragen als Ausgabedatum den 22. Juli 1923. Sie wurden umlaufsfähig durch eine Seriennummer und den Stempel des Bürgermeisteramts Lobberich in blauer Farbe. Der Text auf den Gutscheinen gibt weitere Aufschlüsse: Dem Einreicher des Gutscheins würden ohne Prüfung der Identität von der Firma Niedieck sowie der Sparkasse Lobberich der aufgedruckte Betrag in deutscher Reichswährung oder in Notgeld des Kreises Kempen gezahlt. Die Gutscheine sollten eigentlich mit dem 15. August 1923 ihre Gültigkeit verlieren, doch mußte angesichts der anhaltenden Zahlungsmittelknappheit die Gültigkeit bis auf weiteres verlängert werden, wie es in einer Verlautbarung der Firma Niedieck vom 10. August heißt.

Das Notgeld wurde offenbar so gut angenommen, daß die weiteren Ausgaben in den Zeitungen nicht mehr bekanntgemacht werden brauchten. Auf diesen ab dem 10. August 1923 ausgegebenen Gutscheinen befinden sich zusätzlich die gestempelten Unterschriften von zwei Verantwortlichen der Firma Niedieck, die linke immer von Max Graf, die rechte von verschiedenen Personen. Der Stempel des Bürgermeisteramts ist meist von schwarzer, selten von grüner oder roter Farbe. Außerdem besagt der aufgedruckte Text, daß die Einziehung 14 Tage vorher in den örtlichen Zeitungen bekanntgegeben werde. Es wurden im einzelnen folgende Gutscheine noch ausgegeben:

  • zu 10000 Mark am 6. September,

  • zu 100000 Mark am 10., 23. und 29. August,

  • zu 500000 Mark am 10. und 15. August,

  • zu 1 Million Mark am 10., 15., 17.. 23. und 29. August,

  • zu 2 Millionen Mark am 15., 17., 23. und 29. August,

  • zu 5 Millionen Mark am 17., 20., 23., 29. August und 7. September,

  • zu 10 Millionen Mark am 29. August und 7. September,

  • zu 20 und 50 Millionen Mark am 7. September, zu 100 Millionen Mark am 7. und 13. September.

Bezugnehmend auf die Veröffentlichungen von Regierung und Handelskammer (gemeint waren die Meldungen über das geplante Verbot von Industrienotgeld) gab die Firma Niedieck am 1. Oktober 1923 die Aufkündigung des von ihr ausgegebenen Notgelds bekannt. In der in den hiesigen Zeitungen am 3. Oktober veröffentlichten Bekanntmachung wurde mitgeteilt, daß die Gutscheine mit dem 31. Oktober ihre Gültigkeit verlören. Sie mußten bis zu diesem Termin bei den öffentlichen Kassen eingelöst werden. Darüberhinaus gewährte Niedieck Rückvergütung für alle bei der Fabrikkasse bis zum 10. November vorgelegten Gutscheine.

Schecks der Firma J.L. de Ball & Cie. Nachf. m.b.H., Lobberich

In einer gemeinsamen Bekanntmachung der Fa. de Ball und der Sparkasse der Gemeinde Lobberich in der Zeitung „Rhein und Maas" vom 1. August 1923 heißt es:

„Um die Zahlungsmittelknappheit zu überwinden, sehen wir uns veranlaßt, bis die Reichsbank wieder die benötigten Bargeldsummen voll zuteilen kann, für die Lohn- und Gehaltszahlungen zum größten Teil Schecks zu verwenden.

Die Schecks tragen Nummer und gedruckte Firmenunterschrift. Sie lauten auf Beträge von

  • Mark 20000,- Farbe rosa

  • Mark 50000,- Farbe gelb

  • Mark 100000,- Farbe weiß

Als Kontrolle zeigen die Schecks auf der linken Seite eine gedruckte oder gestempelte Unterschrift „ Weber" und führen eine zweite handschriftliche Unterschrift, welche nicht auf allen Schecks die gleiche ist. Die Sparkasse der Gemeinde Lobberich, die bereits für den auszugebenden Betrag volle Deckung besitzt, erklärt hierdurch, alle diese Schecks gutschreiben zu wollen bezw. die Einlösung in Reichsbanknoten oder gesetzlichem Notgeld in dem Umfange vorzunehmen, wie ihr selbst Barzahlungsmittel beschaffbar sind.

Der Verfall der Schecks wird nach Überwindung der Zahlungsmittelnot rechtzeitig durch diese Zeitung bekannt gegeben werden."

Die Schecks tragen als Ausgabedatum den 22. Juli 1923 (100000 Mark) und den 31. Juli 1923 (alle drei Werte), außer-

dem den Stempel des Bürgermeisteramts Lobberich in roter Farbe. Bei späteren Ausgaben kommen auch Schecks mit grünem Amtsstempel vor. Schecks ohne Seriennummer und zweiter handschriftlicher Kontrollunterschrift sind nicht in den Verkehr gekommen. Neben der Sparkasse nahm auch die Lobbericher Postanstalt die Schecks in Zahlung.

Die Ausgabe weiterer Schecks zu 100000, 300000 und 500000 Mark vom 9. August wurde ebenfalls noch in der Zeitung „Rhein und Maas" bekanntgegeben, alle weiteren Ausgaben nicht mehr. Sie seien hier mit Ausgabedatum und Nennwerten aufgelistet:

  • 9. August: 1 und 2 Millionen Mark,

  • 10. August: 500000 Mark,

  • 14. August: 1 und 2 Millionen Mark,

  • 17. August: 5 Millionen Mark,

  • 24. August: 500000, 1 Million und 5 Millionen Mark,

  • 5. September: 10 und 20 Millionen Mark,

  • 13. September: 50 Millionen Mark,

  • 24. September: 100, 200 und 500 Millionen Mark,

  • 27. September: 1 Milliarde Mark.

Auf den Schecks vom 24. und 27. September wurde der Stempel des Bürgermeisteramts nicht mehr angebracht, wahrscheinlich eine Folge der Verordnung Nr. 212 der Hohen Kommission vom 20. September. Ein Hinweis auf die Druckerei fehlt auf den Schecks; wahrscheinlich sind sie ebenfalls bei der Buchund Steindruckerei Eduard Peters in Lobberich gedruckt worden.

Infolge der Entwicklung der Geldverhältnisse und der erlassenen behördlichen Bestimmungen rief die Firma de Ball ihre auf verschiedene Beträge bis einschließlich 50 Millionen Mark lautenden Schecks mittels einer Anzeige in der Zeitung „Rhein und Maas" vom 10. Oktober 1923 auf. Die Schecks konnten bei verschiedenen, in der Anzeige namentlich aufgeführten heimischen Sparkassen und Banken bis zum 1. November zur Einlösung eingereicht werden. Nach diesem Datum waren sie nur noch bei der Fabrikkasse eintauschbar. Die auf 100 Millionen Mark und mehr lautenden Schecks blieben bis auf weiteres gültig und im Umlauf.

Erst in einer am 17. November in der „Rhein und Maas" veröffentlichen Bekanntmachung wurden auch diese Schecks aufgerufen. Die Firma de Ball gab darin bekannt, daß die von ihr verausgabten Notschecks mit dem 25. Dezember ihre Gültigkeit verlören und ab 20. November bei der Fabrikkasse umgetauscht würden. Auch löse die hiesige Sparkasse die Schecks in der bisherigen Weise ein. Die Einlösung bei der Sparkasse erfolgte allerdings nicht mehr lange, denn ab dem 3. Dezember durften die öffentlichen Kassen von Industrie- und Privatfirmen ausgegebene Notgeld auf Anordnung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf nicht mehr in Zahlung nehmen.

Wo die Scheine gedruckt wurden, ist nicht bekannt. Auch über die Mengen der ausgegebenen sowie eingelösten Gutscheine können keine Aussagen gemacht werden, was übrigens auch für die Schecks des Bürgermeisteramts Lobberich und der Firma de Ball gilt. Die Seltenheit des gesamten Lobbericher Notgelds läßt darauf schließen, daß der überwiegende Teil der ausgegebenen Schecks und Gutscheine eingelöst und wahrscheinlich auch vernichtet worden ist.

Notgeld in den Gemeinden Hinsbeck und Leuth

Die Gemeinden Hinsbeck und Leuth haben kein eigenes Notgeld ausgegeben. Sie gehörten im Jahre 1923 noch zum Kreis Geldern, der für die lokalen Notgeldausgaben zuständig war. Außer der bereits erwähnten Scheinen vom 15. April 1923 brachte der Kreis Geldern Gutscheine in Nominalen zwischen 50000 Mark und 10 Billionen Mark mit dem Ausgabedatum vom 1. August bis 26. November 1923 in Umlauf. Wegen der Nähe zu Lobberich, Breyell und Kaldenkirchen dürfte auch Notgeld aus diesen Gemeinden in großer Menge in Hinsbeck und Leuth umgelaufen sein.

In Nettetal gültiges Notgeld

Außer den in Breyell, Kaldenkirchen und Lobberich ausgegebenen Notgeldsorten war auf dem Gebiet des heutigen Nettetal Notgeld folgender Körperschaften aus der näheren Umgebung gültig: Kreise Kempen und Geldern, Kreis-Kommunalkasse Kempen, Gemeinschaftsausgabe der Landkreise Crefeld/Gladbach/Grevenbroich/Kempen/ Neuß, Handelskammer M. Gladbach. Gültig waren ferner die Ausgaben der Rheinprovinz (Provinzialverband. Landesbank, Landwirtschaftskammer) sowie das gemäß den Bestimmungen der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission mit dem Gültigkeitsvermerk für den altbesetzten Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf versehene Notgeld.


Der Autor, Günter Pioch hat die Verwendung des Textes,
der 07. Juli 1988 auch in den GN-Link Grenzland - Nachrichten erschienen ist,
auf dieser Präsenz lobberich.de erlaubt.
Dies bedeutet aber keine allgemeine Freigabe des Textes.


Weiterführende Links

Weblink Chronik der Sparkasse Lobberich. Die Jahre 1920-1940 (Manfred Albersmann)