Deutscher Amateur-Radio-Club OV R 27 - Ortsverband Nettetal

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Ansprechbar ist der Vorsitzende:

Frank Linde - DK2FL

Schaag, Happelter Str. 14
41334 Nettetal

Telefon.: 02153 – 1389244

E-Mail: dk2fl@darc.de

Weblink Webseite bei darc.de
Weblink Webseite im qsl.net

Wir sind eine Vereinigung von Funkamateuren und Kurzwellenhörern die sich in einem Ortsverband des Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) organisiert haben. Uns verbindet der Spaß an der Beschäftigung mit Funktechnik und der weltweite Kontakt mit Gleichgesinnten. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch Sprechfunk, Morsetelegrafie, Funkfernschreiben und Bildübermittlung in analogen und digitalen Funkbetriebsarten.

Der Ortsverband Nettetal (R 27) trifft sich regelmäßig jeden 3. Dienstag im Monat im Generationentreff Kindter Straße 3, 41334 Nettetal (Schaag)
Die OV-Runde findet immer Dienstags um 19:30 h auf 144,515 MHZ (simplex) statt.

Als Funkamateur (kurz: „Ham“ von engl. ham radio operator für amateur radio operator) bezeichnet man eine Person, die sich mit Amateurfunk befasst.

Das Hobby eines Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation (Amateurfunkstelle) inklusive der notwendigen Antenne(n) zu errichten und zu betreiben.

Zum Senden auf dafür freigegebenen Frequenzen ist in den meisten Ländern eine Prüfungsbescheinigung erforderlich, z. B. ein Amateurfunkzeugnis oder eine Lizenz. Der Besitz der zum Funken benötigten Geräte kann je nach Land gesetzlich eingeschränkt sein.

Der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder Funkamateur muss seine Sachkunde (auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik und Vorschriften) in einer schriftlichen Prüfung nachweisen. Diese Prüfung wird meist bei der zuständigen Behörde abgenommen (in Deutschland ist es die BNetzA, in der Schweiz das BAKOM), selten auch direkt von Amateurfunkverbänden (ARRL in den USA). Nach erfolgreicher Prüfung erhält der angehende Funkamateur sein Amateurfunkzeugnis ausgestellt. Mit dem Amateurfunkzeugnis kann die Zulassung zum Amateurfunkdienst beantragt werden. Durch die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, mit der dem Funkamateur gleichzeitig sein weltweit eindeutiges Amateurfunkrufzeichen zugeteilt wird, erwirbt der Funkamateur insbesondere das Recht, abweichend vom üblicherweise festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren, die Funkgeräte seiner Amateurfunkstelle selbst zu fertigen, sowie im Handel erhältliche Sendeanlagen, die auf Amateurfunkbänder umgebaut wurden, zu betreiben.

Ein weiterer Bereich unseres Hobbys ist das Sammeln von Empfangsbestätigungskarten (QSL-Karten). Diese werden als Bestätigung für eine getätigte Funkverbindung von den beteiligten Funkamateuren und Hörerstationen (SWL = Kurzwellenhörer) versandt.

Falls Sie ebenfalls Interesse an Funk und Funktechnik haben, sind Sie zu unserem OV-Abend herzlich eingeladen.