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Donnerstag, 18. Dezember 2003
Dienstag, 23. Dezember 2003
Dienstag 30. Dezember 2003


Gesundheitsreform:
Ab Januar werden wir zur Kasse gebeten


Teil 1 Wesentliche Änderungen im Gesundheitssystem / Sozialhilfefälle müssen künftig (mit)zahlen

Von Daniela Veugelers

Grenzland. In einer dreiteiligen Serie wollen wir, unsere Leserinnen und Lesern über die einschneidenden Veränderungen der Gesundheitsreform , die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt, informieren. Obwohl Krankenkassen und Ärzte "ihre" Kunden umfassend benachrichtigen, herrscht vielfach noch große Verwirrung. Im ersten Teil informieren wir Sie allgemein über Praxisgebühr, die Zuzahlungspflicht sowie die festgelegten Belastungsgrenzen.

Die wesentlichste Änderung der Reform ist die Einführung der Praxisgebühr Ab Januar müssen die Bürger je Arzt und Quartal zehn Euro Praxisgebühr entrichten. Bezahlt werden muss in bar - vor der Behandlung. Bei Notfällen wird selbstverständlich eine Ausnahme gemacht. Grundsätzlich gilt: Überweist der Arzt den Patienten zu einen Facharzt, ist keine erneute Gebühr fällig. Das gilt auch für Gynäkologen und Augenarzt. Ziel ist es, den Hausarzt im Krankheitsfall zum ersten Ansprechpartner für den Patienten zu machen.

Nur für den Besuch beim Zahnarzt zahlt man noch einmal zehn Euro. Auch wenn man nur ein Rezept ausgestellt haben möchte, gilt das als Arztbesuch. Ausgenommen von der Gebühr sind die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die zahnärztlichen oder gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche. Sozialhilfeempfänger müssen die normale Praxisgebühr zahlen. Für sie gelten auch ansonsten dieselben Zuzahlungen wie für andere Patienten. Die Gesamtsumme der Eigenbeteiligung darf allerdings nicht zwei Prozent des jährlichen Einkommens überschreiten.

Mit diesem Punkt schneiden wir die zweite wesentliche Änderung an: Der Patient muss künftig zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Mittel (zum Beispiel Hörgerät, Rollstuhl) zahlen. Bei Hilfsmitteln zum einmaligen Gebrauch wie Windeln bei Inkontinenz oder Ernährungssonden zahlt der Patient maximal zehn Euro im Monat dazu.

Der dritte wesentliche Punkt ist die sogenannte Belastungsgrenze: Jeder Patient über 18 Jahre zahlt bis zu zwei Prozent seines Bruttojahreseinkommens (Vorjahr) dazu. Auch Jugendliche über 18, die noch zu Hause leben und kein eigenes Einkommen haben, zahlen.

Grundlage für die Berechnung in Familien ist das Familieneinkommen. Dazu zählen alle wiederkehrenden Einnahmen. Für Kinder und nicht erwerbstätige Ehefrauen können Freibeträge geltend gema t werden. Chronisch Kranke zahlen ein Prozent. Dazu werden alle Zuzahlungen zusammengerechnet - für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation, aber auch die Praxisgebühren.

Wenn die Zuzahlungen die ein oder zwei Prozent übersteigen, wird der Patient von weiteren Zahlungen befreit. Daher ist es ab sofort wichtig, alle Quittungen zu sammeln und bei Erreichen der Belastungsgrenze bei der Krankenkasse einzureichen. Die Kasse erteilt eine Bescheinigung darüber, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlung mehr geleistet werden muss. Zu viel Gezahltes bekommt der Patient zurück.

Die vierte wesentliche Änderung betrifft den Krankenhausaufenthalt: Patienten müssen bei einer stationären Behandlung zehn Euro je Tag bezahlen, maximal jedoch für 28 Tage im Jahr.

In der nächsten Ausgabe beschäftigen wir uns mit den Folgekosten wie Brillen oder Medikamente.

Beim Artzbesuch werden künftig zehn Euro fällig.


Krankenkassen: Zahlungen werden teurer, und Leistungen fallen weg

Teil II: Wettbewerb der Apotheker und Leistungen zum "Selberzahlen" / Ende von Entbindungs- und Sterbegeld

Von Thomas Hoffmann

Grenzland. Gesundheitsreform Teil 11: ZahlreicheAnderungen erwarten. den Patienten ab Januar. Zum einen sollen durch mehr Wettbewerb im Gesundheitssystein Kosten auch für den Kunden" gesenkt werden, zum anderen aber gehören viele "Befreiungen" fortan der Vergangenheit an.

Die Apotheker werden zum Wettkampf gebeten: Ihnen ist es ab Januar erlaubt, bis zu drei Filialen zu eröffnen. Außerdem gibt es für die "Salbenmischer" neue Absatzmärkte - Medikamente dürfen über das Internet und über Katalog verkauft werden. Gleichzeitig fällt die Preisbindung der frei verkäuflichen Arzneimittel. Die werden von den Kassen zwar nicht mehr erstattet (Ausnahme: Kinder unter zwölf Jahren), dafür kann der Apotheker aber den Preis betriebswirtschaftlich errechnen, darf Aspirin also im Sonderangebot führen.

"Für uns kommen allerdings keine Filialen in Frage", erklärte Barbara Henrichs von der Lobbericher Rosen - Apotheke, "wir können nicht einfach so drei weitere Apotheken kaufen." Henrichs kann sich auch keine größeren Verkäufe über Internet und Katalog vorstellen: "Unsere Kunden wünschen meist zwei Dinge: Beratung und das Medikament. Beides gibt es weder im Internet noch im Katalog - die Auslieferung der Ware auf dem Postweg würde dauern und ein Gespräch ist durch keine E - Mail zu ersetzen." Auch an den Preiskampf will Henrichs so nicht glauben: "Medikamentenpreise werden nicht ins Bodenlose fallen - Löhne und Mieten müssen auch Apotheker zahlen."

An den Zuzahlungen will der Gesetzgeber sparen. Nur noch Kinder unter 18 Jahren sind befreit, auch SozialhilfeEmpfänger werden zur Kasse gebeten. Erst wenn zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens für medizinische Leistungen ausgegeben sind, zahlt die Kasse - dann aber alles.

Andere Leistungen der Krankenkassen werden als Neujahrsgruß der Bundesregierung ganz gestrichen: Kein Entbindungsgeld mehr, keine Kostenerstattung für die Fahrten zur ambulanten Behandlung, kein Sterbegeld mehr Die Kosten für Sehhilfen werden auch nicht übernommen, nur Kinder und Menschen mit schwerer Sehbehinderung dürfen auf die Zuzahlung der Kassen hoffen. Dafür darf sich der Patient in Zukunft teilweise selbst absichern: Ab 2006 fällt das gesetzliche Krankengeld weg und ist für etwa ein halbes Prozent des Bruttolohns auf dem freien Markt zu versichern. Gleiches gilt für den Ersatz der Zähne, nur wird hier die Zuzahlung der Krankenkasse bereits 2005 wegfallen.

Ähnlich wie Ärzte werden in Zukunft auch die Mitarbeiter von Pflegediensten ihre Patienten mit Wechselgeld aufsuchen müssen: Zehn Prozent der Kosten pro Kalendertag (maximal aber zehn Euro) müssen für Haushaltshilfen selbst übenommen werden. Gleiches gilt für die häusliche Krankenpflege, hier müssen aber maximal 28 Tage pro Kalenderjahr dazugezahlt werden.

Auch die verschreibungspflichtigen Medikamente werden ab kommendem Jahr teurer: Zehn Prozent des Preises sind vom Patienten zu tragen, wobei wenigstens fünf, maximal jedoch zehn Euro pro Tablettenpäckehen in die Kasse des Apothekers wandem.

"Bleiben Sie gesund", bleibt anzumerken, "denn krank sein wird richtig teuer im nächsten Jahr."

In der nächsten Woche geht es mit den Veränderungen in der Verwaltung weiter.


Patienten werden Klienten

Teil 111: Die Krankenkassen rücken in den Mittelpunkt: Ab Januar ist offener Wettbewerb möglich

Von Ulrich Rentzsch

Grenzland. Nun steht sie direkt vor der Tür - die Gesundheitsreform. Ein zentraler Eckpfeiler bleibt dabei die jeweilige Krankenkasse. Grundsätzlich ändert sich der Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen nicht. Allerdings erhalten die Krankenkassen durch die Reform größere Gestaltungsspielräume. So können zum Beispiel Direktverträge mit Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren abgeschlossen werden. Wettbewerb zählt also, der Pati?, ent, oder besser: Klient muss sich die beste Qualität für seinen Beitrag suchen. Dabei werden die Krankenkassen Bonusprogramme anbieten, bei dem Kosten gespart werden können. Viele befürchten, dass ein ähnliches Kostenwirrwarr wie bei Mobiltelefonen oder Internetanbietern entstehen wird.

Grundsätzlich kann weiterhin die Krankenkasse gewechselt werden. Keine gesetzliche Kasse darf die Mitgliedschaft verwehren. Nach der Kündigung bei der "alten" Kasse kann man Ende des übernächsten Monats zur "neuen" wechseln. Wichtig dabei ist, dass die Kündigung erst gilt, wenn man eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse besitzt, an die man jetzt allerdings 18 Monate gebunden ist. Aber Vorsicht: Der Wechsel sollte gut überlegt sein. Nicht nur der vielleicht günstigere Beitrag, sondern auch Beratung, gute Versorgungsangebote und eben Bonusprogramme sollten entscheidend sein.

Besonders bei freiwillig Versicherten können die gesetzlichen Kassen ihre neuen Gestaltungsmöglichkeiten ausspielen. Ein Vergleich macht sicherlich Mühe, lohnt sich äber.

Wer schon eine private Zusatzversicherung hat, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, ist von den Umstellungen durch die Gesundheitsrefoim nicht betroffen. Jedoch gilt auch hier: Fragen kostet nichts.

Ab 2004 müssen die Kassen in ihren Mitgliederzeitschriften jedes Jahr mitteilen, wohin das Geld der Versicherten geflossen ist. Jetzt weiß man, wieviel für ärtzliche Behandlungen, Arzneimittel, Verwaltungs- und Personalkosten, Gehälter und Bezüge der Vorstandsmitglieder ausgegeben wurde. Und weil die Verwaltungskosten in den letzten Jahren überproprotional angestiegen sind, werden sie durch die Gesundheitsreform begrenzt. Jetzt werden die Verwaltungskosten pro Mitglied (im Jahr 2002 waren das durchschnittlich 157 Euro) eingefroren, wenn sie mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt liegen.

Übrigens: Ab 2004 kann man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse für die sogenannte Kostenerstattung entscheiden. Dabei streckt man die Behandlungskosten gegen Rechnung vor und lässt sich das Geld anschließend von der jeweiligen Kasse erstatten.

Die Krankenkasse zieht die Praxisgebühr vom Erstattungsbetrag ab.


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