Eisernes Buch der Gemeinde Lobberich

Beeinflussung des religiös-sittlichen und sozialen Lebens durch den Krieg

Buch Seite 82ff

eisernes Kreuz

"Der Krieg ist schrecklich wie des Himmels Plagen,
doch er ist gut, ist ein Geschick wie sie."

(Schiller in Wallenstein)

Diese Worte des großen deutschen Dichters bewahrheiteten sich, wenn man den segensreichen Einfluss des Weltkrieges auf das religiös-sittliche und soziale Leben ins Auge faßt.

Das Aufwachen des religiösen Geistes im ganzen deutschen Volke war eine der tröstlichsten Erscheinungen in diesem furchtbaren Kampfe um Deutschlands Dasein und Zukunft. Der Krieg ist zu einer großen Mission geworden, erklärte damals ein katholischer Geistlicher, der Krieg hat ungeahnte religiöse Kräfte geweckt, war der Inhalt eines Artikels in einer Zeitschrift. Der Kaiser hatte zu Beginn des Krieges in feierlichster Form sich und sein Volk unter Gottes Schutz gestellt, ihm gab er die Ehre in seinen Siegestelegrammen. Gott gebührt der Dank und die Ehre, sagte der wackere Heerführer im Osten, von Hindenburg. Unsere Krieger stärkten sich vor dem Auszuge in die Schlacht durch die Segenskräfte der Religion, unsere Verwundeten suchten in ihr den Trost in ihren Leiden. Überall ein Aufwachen des religiösen Lebens.

Die Daheimgebliebenen ließen nicht nach, auch ihrerseits Gottes Segen auf unsere Truppen herabzurufen. Näher zu Gott, hieß es für das ganze deutsche Volk. Nun gehet in die Kirche und betet, hat der Kaiser gerufen, geht in die Kirche und betet, mahnten unsere Bischöfe. Tausende befolgten täglich dieses Gebot und Tausende mußten sich immer wieder daran erinnern.

Dankbar wurde besonders der Helden gedacht, die für uns und den Schutz der Heimat den Soldatentod starben. Das Gebet für die Seelenruhe der gefallenen Krieger war eine der heiligsten Pflichten der Zurückgebliebenen. Je mehr unser Volk sich von diesem ernsten Gedanken durchdringen ließ, umso mehr wurde seine ganze Hoffnung und Auffassung dem Geiste der Zeit angepaßt, und so stellte es mit seinen kämpfenden Truppen jene Einheit her, die für das ganze Volk eine Bürgschaft des glücklichen Kriegsausganges zu werden verhieß. Verbannt wurde alle Leichtfertigkeit; das deutsche Volk zeigte der Welt, wie groß und ernst es in dieser Schicksalsstunde blieb.

Darum richteten sich auch die Verwundeten, diein den Städten weilten, umso freudiger auf, weil sie wußten, daß das ganze Volk mit ihnen treu zusammenstand, mit ihnen bangte und hoffte. Und wenn sie wieder zur Front zurückkehrten, so taten sie das mit so stolzerem Mut, weil sie erfahren hatten, wie ganz Deutschland sie mit seiner moralischen und religiösen Kraft emportrug.

In Lobberich war der religiöse Sinn der Bürgerschaft wohl noch niesostark öffentlich zum Ausdruck gekommen, wie während des großen Krieges. Die hl. Messen an den Wochentagen wurden von zahlreichen Gläubigen besucht. Der Sakramentenempfang war häufiger als zuvor. Hatte doch fast jede Familie ein liebes Mitglied hinausgeschickt, um für die Erhaltung der Heimat zu kämpfen.

Auch auf das soziale Lebender Gemeindeeingesessenen übte der Krieg seine Wirkungen aus. Die erste unausbleibliche Folge der Kriegswirren und Forderungen war die Beseitigung der Klassengegensätze zwischen Arbeitgeber und Arbeiter, zwischen arm und reich. Auf der einen Seite brachte der Krieg großen Gewinn, besonders den sogenannten "Schiebern" und den Schmugglern, auf der anderen Seite entzog er das Notwendigste. Die Gefahr großer Erbitterung, die dadurch entstand,wurde ferngehalten durch den Gemeinsinn der Lobbericher Bürger, die an der Not des Nächsten nicht kalt vorübergingen, sondern Teilnahme zeigten und nach Kräften helfend einsprangen, wie dies in dem Abschnitt Kriegsfürsorge hinreichend geschildert ist.

Da seitens der Behörden alles aufgeboten wurde, die Gegensätze zu überbrücken und der Kriegsnot nach besten Kräften zu steuern, war die Wertschätzung der Behörden seitens der Bürgerschaft eine weitere gute Folge des Krieges.

Sodann zeitigte der Krieg auch in Lobberich ein wahres Frauenheldentum. Die Lobbericher Frauen erwiesen sich geradezu als musterhaft sowohl im Schaffen als auch im Tragen und Entsagen. Welche Unsumme von körperlicher und seelischer Last wurde doch den Frauen aufgebürdet während der 4 Jahre des Weltkrieges! Ihre Männer fern in der Frontgefahr oder durch feindliches Blei ihnen bereits entrissen oder schwer verwundet, das Einkommen karg, Lebensmittel teuer und dazu wegen Knappheit sehr schwer zu erstehen. Das alles kann nicht geschildert, das muß auch miterlebt werden!

So wuchs in der Lobbericher Bürgerschaft während der Kriegszeit auch die gegenseitige Wertschätzung. Es keimten auf dem Heimatboden die edelsten Tugenden und wahre Großtaten der Nächstenliebe, der treuesten Pflichterfüllung, des Opfergeistes und der Entsagung. Leider muß an dieser Stelle auch auf die großen sittlichen Gefahren hingewiesen werden, die der Krieg mit sich brachte durch den Mangel an väterlicher Aufsicht in der Familie oder durch die Erwerbsverhältnisse, besonders durch das sich entwickelnde Schieber- und Schmugglerwesen. Wieviel Unehrlichkeit, Wucher, körperliche und sittliche Gefahren waren in diesem unsauberen Handwerk nicht verborgen? Und wozu trieb nicht manchmal die Angst? Um von den Grenzbeamten nicht erwischt zu werden, mußten die Schmuggler oft stunden- ja tagelang in Wald und Heide Unterschlupf suchen.

Es trafen sich da Leute aus den verschiedensten Gegenden Deutschlands und von der niedrigsten Gesinnungsart. Sie kamen oft von weit her, um Lebensmittel aus Holland einzukaufen bezw. einzuschmuggeln. Die großen sittlichen und körperlichen Gefahren, die mit solchem Schmuggel verbunden waren, sind kaum zu ermessen. Leider leiteten manche Eltern auch in Lobberich schon ihre schulpflichtigen Kinder zum Schmuggel an; diese durften nämlich bis zum 14. Lebensjahre ohne paß die holländische Grenze überschreiten. Geschah es aus Not? Geschah es aus Gewinnsucht? Es mag dahingestellt bleiben. Solche Kinder blieben dann oft tagelang der Schule fern und hatten auf ihren Schmugglerwegen im Verkehr mit den Erwachsenen reichlich Gelegenheit, mit manchen Untugenden bekannt zu werden. Ihre Verrohung konnte deshalb nicht ausbleiben.

Als eine weitere verderbliche Folge des Krieges gesellte sich im Laufe der Kriegsjahre das Diebeswesen hinzu. Vor dem Kriege in Lobberich unbekannt, erlebte das Diebeswesen jetzt eine wahre Blütezeit. Die wirtschaftliche Not sollte die Berechtigung zu diesem unerlaubten Handeln sein.

Obgleich von der Gemeindeverwaltung alles aufgeboten wurde, der Bürgerschaft die nötigen Lebensmittel zu verschaffen, obwohl den Minderbemittelten bei der Kohlen-

knappheit und den hohen Kohlenpreisen ganze Wald- und Buschparzellen zur fereien Abholzung zur Verfügung gestellt wurden, konnte nicht verhindert werden, daß mehrere schöne Waldungen den Holzdieben zum Opfer fielen. So wurde u.a. der von Erholungssuchenden viel besuchte Wald "in den Schulze-Peschen", der sich vom Bahnhofe bis weit in Sassenfeld hinein erstreckte, vollständig abgeholzt. Gleiches Schicksal ereilte den schönen Wald zwischen Lobberich und Boisheim. Dann machten die Diebe Jagd auf Feld- und Gartenfrüchte, besonders auf Kartoffeln, die nicht selten in unreifem Zustande ausgegraben wurden, auf Kleinvieh. Getreide und alle zum Leben notwendigen Verbrauchsgegenstände. Wenn auch in manchen Fällen bittere Not den Diebstahl rechtfertigte, so war jedoch in den meisten Fällen der Grund zum Stehlen in der gesunkenen Moral zu finden. Die Polizeiverwaltung schritt nach besten Kräften gegen das Diebeswesen ein, verhängte strenge Strafen und richtete einen Sicherheitsdienst für die Nacht ein. Dieser allein genügte aber nicht, weshalb die Grundbesitzer sich genötigt sahen, auch ihrerseits noch Feldwächter anzustellen.

Zur Ehre Lobberichs kann hier aber erfreulicher Weise gesagt werden,daß nach Beendigung der Zeit wirtschaftlicher Not die Diebereien endgültig aufgehört haben.

Nachstehende Bekanntmachungen und Mitteilungen mögen den Einfluß des Krieges auf das religiös-sittliche und soziale Leben im allgemeinen näher beleuchten:

Ein Erlass des Kaisers

ordnete an, daß der 5. August 1914 ein allgemeiner Bettag sein sollte.

Hirtenbrief des Bischofs von Münster.

An die Ehrwürdige Geistlichkeit und die Gläubigen der Diözese.

Geliebte Diözesanen! Der Krieg hat begonnen, ernste Zeiten sind angebrochen. Se. Majestät der Kaiser hat vor aller Welt bekundet, daß er der Gerechtigkeit unserer Sache sich bewußt und im Vertrauen auf den allmächtigen Gott, an dessen Segen alles gelegen ist, in den Kampf zieht. Er vertraut zugleich, daß sein Volk in diesen schweren Zeiten treu zu König und Vaterland stehen werde.

Geliebte Diözesanen! Vermögen wir auch die Absichten Gottes bei seinen Zulassungen und Fügungen nicht zu erkennen, wir wissen, daß ohne den Willen unseres Vaters, der im Himmel ist, kein Haar von unserem Haupte fällt; wir wissen, daß Gottes Wille unsere Heiligung ist, und daß Gott durch alles, was auf Erden geschieht, uns zu diesem Ziele führen will. Auch will Gott oft durch Leiden und Not die Menschen aus ihrer Sorglosigkeit um das ewige Heil, aus ihrer Hingabe an die Welt und ihre Freuden aufrütteln, damit sie einmal wieder ernstlich an Gottes Gebot denken, Einkehr halten in sich selbst und zur Buße und Besserung des Lebens gelangen.

Entbehrungen, Not und Sorgen, vielfache und schwere Opfer werden in der nächsten Zeit auf uns allen lasten. Das ganze Vaterland und alle seine Bewohner werden in Mitleidenschaft gezogen werden. Da muß sich, geliebte Diözesanen, der Geist einer großen und ausdauernden Liebe bewähren, da müssen wir alle unserem Christennahmen Ehre machen, indem wir helfen, soviel wir können, um Not zu lindern, Tränen zu trocknen, Hungrige zu speisen, Nackte zu bekleiden, Kranken und Verwundeten durch Pflege und Zuspruch Trost zu spenden. Groß ist der Segen und herrlich der Lohn, welcher der in christlicher Liebe geübten Mildtätigkeit verliehen wird von Gott, der auch den Trunk des Wassers, dem Geringsten seiner Brüder gereicht, nicht unbelohnt läßt. In glücklichen Tagen des Friedens, geliebte Diözesanen, habt ihr stets bereit und unverdrossen eure Hände zu milder Spende geöffnet; da werdet ihr auch jetzt zur Zeit des Krieges euch durch reiche und beharrliche Liebeserweisungen auszeichnen. Es sind ja eure Heimatgenossen, eure Landsleute, die dem Rufe des Königs zum Heere in treuer Pflichterfüllung gefolgt sind; es sind die Krieger, die als Verwundete oder Kranke zurückkehren, es sind eure Söhne und Brüder, die jetzt der Hilfe bedürfen.

Vor allem aber wollen wir in dieser ernsten Zeit und um den Altar des Herrn versammeln und auf denselben in bußfertiger Gesinnung unsere Gebete niederlegen für den Sieg unserer Waffen, für den Schutz unserer Krieger, für die baldige Herstellung eines dauerhaften Friedens, für unser Vaterland und sein geliebtes Herrscherhaus. Wenn Israels Volk von seinen Feinden bedrängt, bußfertig zum Herrn flehte, dann wurde ihm jedesmal Rettung aus der Bedrängnis seiner Feinde zuteil. "Mit Weinen", so sprach Gott durch den Propheten Jeremias, "werden sie kommen und in Erbarmung werde ich sie zurückgeleiten, denn ich bin Israel zum Vater geworden. Höret das Wort des Herrn, ihr Völker, und verkündet es den Inseln in der Ferne und saget: Der, welcher Israel zerstreut hat, wird es sammeln und es hüten, wie ein Hirt seine Herde." Jerem., 31.

Im Abschlusse an das vorstehende Schreiben verordnen wir folgendes:

1. Am nächsten Sonntag, den 9. August 1914, ist in allen Pfarr-, Rektorat- und Klosterkirchen unter Aussetzung des Hochwürdigsten Gutes ein 13stündiges Gebet zu halten und am Abend mit Anbetung der Litanei von "Allen Heiligen" nebst den dazu gehörigen Gebeten zu schließen.

2. An allen Sonn- und Festtagen z.Zt. des Krieges soll vor dem Hochamte oder einer stillen hl. Messe die Litanei von "Allen Heiligen" mit der Oration vom Frieden gebetet werden.

An den Wochentagen soll nach der Pfarr- oder Schulmesse das Gebet um Frieden nebst einem "Vater unser" und "Ave Maria" verrichtet werden.

3. Jeder Priester der Diözöse hat bis auf weiteres die Kollekte "pro pace" nach Maßgaben der Rubriken bei der hl. Messe einzulegen. Die Gläubigen sind von der Abhaltung des 13stündigen Gebets zeitig in Kenntnis zu setzen und das obige Schreiben ist am nächsten Sonntag von der Kanzel zu verlesen.

Münster, den 1. August 1914

Der Bischof von Münster

+ Johannes.


Verordnungen des hochw. Herrn Bischofs in Münster

für die Dauer des Krieges:

1. Die Herren Pfarrer werden die Gläubigen aufmerksam machen, daß bei dem Mangel an Arbeitskräften während der Kriegszeit dringende Feldarbeiten an Sonn- und Feiertagen gestattet sind.

2. Wir dispensieren für die Dauer des Krieges von der Beobachtung des Fasten- und Abstinenzgebotes.

Einer Anregung des Kaisers und Königs entsprechend, verordnet der Bischof von Münster für das Bistum, daß für die Dauer des Krieges dem allgemeinen Kirchengebete folgende Fürbitte eingefügt werden sollte:

"Allmächtiger, barmherziger Gott! Herr der Heerscharen! Wir bitten Dich in Demut um Deinen allmächtigen Beistand für unser deutsches Vaterland. Segne die gesamte deutsche Kiegsmacht. Führe uns zum Siege und gib uns Gnade, daß wir auch gegen unsere Feinde uns als Christen erweisen. Laß uns bald zu einem die Ehre und die Unabhängigkeit Deutschlands dauernd verbürgenden Frieden gelangen."

Die Polizeistunde wurde im September 1914 für die Wochentage bis 11 Uhr und für die Sonntage bis 12 Uhr verlängert. Die Polizeiverwaltung sprach die Erwartung aus, daß nun keine Ueberschreitungen der Polizeistunde mehr vorkommen möchten, vielmehr der Wirtschaftsbetrieb sich dem großen Ernst der Zeit anpassen möge.

Im Januar 1915 sah sich die preußische Staatsregierung mit Rücksicht auf den Ernst der Zeit genötigt, alle öffentlichen Maskeraden, Fastnachtsvorstellungen und Maskenbälle zu verbieten.

Der auf Anordnung des Papstes am 7. Februar 1915 in ganz Europa abgehaltene allgemeine Buß- und Bettag zur Erlangung des Völkerfriedens fand in Lobberich eine allgemeine Beteiligung.

Aus Anlaß des Jahrestages des Kriegsbeginnes wurde auf Wunsch des Kaisers beim Gottesdienste am Sonntag, dem 1. August 1915, dem Danke für die bisher erfahreneHilfe Gottes und der Bitte um seinen Beistand bis zu einem glücklichen und ehrenvollen Ausgang des Krieges zum Ausdruck gegeben.

Der Bischof von Münster hatte angeordnet, daß an demselben Tage in allen Rektorats- und Pfarrkirchen des Bistums im Anschluß an das Hochamt das "Tedeum" und beim Nachmittagsgottesdienste die Litanei von "Allen Heiligen" gebetet wurde.

Die deutschen Erzbischöfe und Bischöfe erließen im November 1915 ein gemeinsames Hirtenschreiben an ihre Gemeinden, in dem sie eine Kirchenkollekte für die durch den Krieg verwüsteten polnischen Gegenden anordneten.

Anordnungen allgemeiner Gebete zur Erflehung des Friedens.

Ein gewaltiges Ringen im Westen hat begonnen, entscheidende Kämpfe stehen bevor. Da ist es notwendig, daß wir alle daheim zu einer großen Gebetsarmee uns zusammenscharen und unseren Heeren und ihren Verbündeten, welche den Frieden mit Waffen zu erkämpfen haben, durch das Gebet zu Hilfe eilen.

Wir verordnen daher, daß an einem Tage der kommenden heiligen Woche oder an einem der Ostertage in allen Pfarr-, Rektorats- und Klosterkirchen der Diozöse besondere Gebetsstunden abgehalten werden, damit der Herr der Heerscharen unsere Waffen segne und uns den Sieg verleihe.

Es bleibt den Herren Pfarrern und Rektoren überlassen, die Stunden dieses allgemeinen Gebets näher zu bestimmen.

Münster, den 23. März 1918

Der Bischof von Münster

+ Johannes

Dieser bischöflichen Verordnung ist in Lobberich in vollem Umfange Rechnung getragen worden.


Bekanntmachung

Mit Rücksicht auf die vielen Felddiebstähle und Beschädigungen im Felde sieht sich die Behörde in Anbetracht der bestehenden Verhältnisse genötigt, eine Anzahl von Gemeindeeingesessenen zu Ehrenfeldhütern auf Grund des § 64 des Feld- und Forst- Polizeigesetzes zu ernennen.

Diejenigen Personen, auch Landwirte, die sich in den Dienst der guten Sache zu stellen beabsichtigen, werden gebeten, sich schriftlich oder mündlich auf dem hiesigen Bürgermeisteramte bis zum 28. Juni 1918 zu melden. Der Dienst als Ehrenfeldhüter fällt unter das Gesetz betreffend den vaterländischen Hilfsdienst vom 21. Dezember 1916.

Lobberich, den 26. Juni 1918.

Der Bürgermeister.


Bekanntmachung betr. Wirtschaftsschluß

Es wird hiermit auf Grund des § 3 der Bundesratsverordnung vom 11. Dezember 1916, betr. Lichtersparnis, darauf hingewiesen, daß sämtliche Wirtschaften und öffentliche Vergnügungslokale um 11Uhr abends geschlossen sein müssen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft.

Im Interesse der öffentlichen Ordnung und mit Rücksicht auf den Ernst der Zeit wird die oben genannte Verordnung strickte durchgeführt und werden diesbezügliche Revisionen stattfinden.

Lobberich, den 26. Juni 1918.

Der Bürgermeister


Ein außerordentlicher allgemeiner Landesbettag war von der obersten preußischen Kirchenbehörde auf Sonntag, den 20. Oktober 1918, anberaumt worden. In der Verfügung hieß es:

"Wir stehen in einer Zeit ernster Prüfung und schwerster Nöte und Aengste. Besonders schwer lastet in diesen Tagen auf unserer Seite die Sorge um das geliebte Vaterland. Diese Sorge läßt aber unser Volk mehrdenn je und um so tiefer das Bedürfnis empfinden, im gemeinsamen Gebet seine Zuflucht zu Gott dem Herrn zu nehmen, ihn anzuflehen, daß er mit uns sei, seine Hilfe und Barmherzigkeit uns nicht versage."


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