Eisernes Buch
der Gemeinde Lobberich (1929)

- Kriegshilfe der Gemeinde Lobberich -

Buch S. 28ff

eisernes Kreuz

Kaum hatte der Krieg begonnen, so setzte ein reger Wetteifer aller Bürger und Vereine Lobberichs in werktätiger Hilfeleistung und christlicher Barmherzigkeit für die Kriegstruppen ein. Der Gedanke, helfend einzuspringen, bestimmte manche Vereine und Gesellschaften, ihr ganzes Vermögen bereitzustellen. Der Verlag „Rhein und Maas“ richtete eine Sammelstelle ein.

Die Fürsorge Lobberichs für die im Felde stehenden Krieger war geradezu lobenswert. Abgesehen davon, dass jede Familie an ihre Angehörigen im Felde Pakete schickte, hielt mancher Verein durch regelmäßige Übersendung von Liebesgaben mit seinen Mitgliedern die Verbindung aufrecht. Manche Firmen schickten jede Woche eine bestimmte Anzahl Paketchen an ihre zur Fahne einberufenen Angestellten und Arbeiter.

Besondern verdienende die große Spenden des Lobbericher Vaterländischen Frauenvereins an das Rote Kreuz sowie an die Lobbericher Krieger hervorgehobenen zu werden. Dazu kam noch die Einrichtung zwei Lazarette. Der Vaterländische Frauenverein und das Rote Kreuz arbeitete Hand in Hand, um so der Not besser entgegentreten zu können. Sie wandten sich in besonderen Aufrufen an die Bürgerschaft Lobberichs um Geldspenden und werktätige Hilfe, denn sie hatten große Aufgaben zu erfüllen.

Aufruf des Vaterländischen Frauenvereins.
Wiederum hat die Schicksalsstunde für das deutsche Volk geschlagen. Wiederum gilt es, Ehre und Bestand gegen seine Neider zu verteidigen und zu behaupten! Wiederum soll es vom deutschen Volke heißen: „Der König rief und alle, alle kamen!“ Galt 1870 der Kampf nun dem alten Erbfeind, so heißt es heute Gut und Blut einzusetzen für den Kampf gegen diesen selben alten Erbfeind und gegen seinen Verbündeten, Russland, also Kampf gegen zwei Fronten!
Das sind Anforderungen, worauf sich das junge Deutsch Reich in 40 Friedensjahren eifrig gerüstet hat, um unter dem Wohlspruch Bismarcks: „Wir Deutsche fürchten Gott, sonst nichts auf der Welt“ zu siegen oder zu sterben.
Der Kampf wird ein heißer werden, und die Opfer werden an Zahl die von 1870 weit überstiegen. Da heißt es bei Zeiten Fürsorge treffen, sei es durch freiwillige Geldspenden an den Vaterländischen Frauenverein, sei es durch werktätige Hilfe an den Aufgaben des Vaterländischen Frauenvereins.

Mitbürger und Mitbürgerinnen!
Männer, Frauen und Jungfrauen!
Helfe ein Jeder an seinem Teil!

Eine Büchse für freiwillige Spenden für die Zwecke des Vaterländischen Frauenvereins wird in Umlauf gesetzt und Frauen und Jungfrauen, (nicht unter 20 Jahren) die ihre Kraft für die Zwecke dieses Vereins zur Verfügung zu stellen bereit sind, wollen sich beim Dorfstand des Vaterländischen Frauenvereins melden, der zu jeder weiteren Auskunft gern bereit ist.

Lobberich, den 8. August 1914.
Zweigverein Lobberich.


An die Einwohner des Kreises Kempen (Rh.)
Aufruf des Zweigvereins Kempen- Rhein vom Roten Kreuz.

Zum Schutze unseres geliebten Vaterlandes folgen die waffenfrohen Söhne unseres Volkes dem Rufe Seiner Majestät des Kaisers und Königs.
Unsere tapferen Soldaten ziehen, begeistert von dem Gedanken, Ehre und Größe der Deutschen Nation mit dem Schwere zu verteidigen, dem Feinde entgegen.
An uns allen, denen es nicht vergönnt ist, für des Deutschen Reiches Bestand und Größe zu kämpfen, liegt es mitzuhelfen, die Wunden zu heilen und das Elend zu lindern, dass die bevorstehenden blutigen Kämpfe herbeiführen werden.
Getreu seinen Überlieferungen wird das rote Kreuz in dieser ernsten und schweren Zeit alle seine Kräfte einsetzen; aber ohne die opferwillige Mithilfe aller werden diese Kräfte nicht ausreichen.
Darum ergeht im Vertrauen auf die schon so oft gezeigte Mildtätigkeit und Opferwilligkeit an alle Eingesessenen des Kreises der Ruf, Beträge zu spenden für die Zwecke des Roten Kreuzes.
Die Bürgermeisterämter im Kreise, sämtliche Redaktionen der im Kreise erscheinenden Blätter sowie die Kreis- Kommunalkasse in Kempen und der unterzeichnete Landrat sind bereit, die Spenden entgegenzunehmen.
Vorab wird gebeten, nur Geldsummen zu spenden; sobald zu überblicken ist oder von der Heeresverwaltung oder vom Roten Kreuz bekannt gegeben wird, welche Gegenstände als Liebesgaben besonders notwendig sind, werde ich mich mit einem weiteren Aufruf an die Einwohner des Kreises wenden.
Über die Verwendung der gespendeten Gelsummen wird der demnächst zu vergrößernde Vorstand des Zweigvereins Kempen- Rh. vom Roten Kreuz beschließen und später öffentlich Rechenschaft ablegen.

Kempen (Rhein,) den 10. August 1914.
Der Vorstand des Zweigvereins Kempen- Rh. vom Roten Kreuz.


Diese Aufrufe erweckten die größte Opferwilligkeit der Gemeinde, die alle Kassen und Stände, ja sogar die Schuljugend umfasste und den ganzen langen Krieg hindurch anhielt. Mit Bereitwilligkeit wurde überall gegeben und geholfen. Hingerissen von der flammenden Begeisterung, die alle Kreise der Bürgerschaft ergriffen hatte, taten manche einen tiefen Griff in ihre Tasche, zeichneten hohe Summen auf die Kriegsanleihen und stellten verhältnismäßig recht ansehnliche Summen dem „Roten Kreuz“ und dem „Vaterländischen Frauenverein“ zur Verfügung. Man zögerte nicht, das Goldgeld der Reichsbank zu überlasten, wertvolle Gold- und Silbersachen dem Verein „Vaterlandsbank“ zu opfern und bereitwilligst alles Kupfer, selbst Kirchenglocken für Kriegszwecke hinzugeben. Nachstehende Aufzeichnungen mögen ein Bild geben vom Opfersinn der Lobbericher Bürgerschaft.

Bargeldspenden der Lobbericher Bürgerschaft für Kriegshilfe.

Dem Frauenverein stellten zur Verfügung:
Im August 1914:

Herr Carl Niedieck

2.000.-

Mark

 

Herr Geheimer Kommerzienrat Hermann von der Upwich

1.000.-

 

Fräulein Luzie Niedick

500.-

 

Herr Carl Hermann Niedick

300.-

 

Herr Carl van der Upwich

250.-

 

Männer- Gesangsverein „Hoffnung“

200.-

 

Turnverein Lobberich

145.-

 

Frau Josef Kren

120.-

 

Herr Josef Kren

100.-

 

Frau Witwe Wöllner

100.-

 

Geschwister Wöllner

100.-

 

Herr Reinhard Bötzkes

100.-

 

Männer- Gesangsverein und Gemischter Chor

100.-

 

Katholischer Kirchenchor

91.-

 

Herr Jakob Rollbrocker

50.-

 

Ungennant

50.-

 

Kränzchen „Fidelia“

50.-

 

Angestellte der Firma Niedick& Co G.m.b.H.

27.-

 

Herr Dietrich Olfenfus

25.-

 

Ungenannt

5.-

 

Sammelstelle „Rhein und Maas“

2.435.-

 

Damen des Gemischten Chores

60.-

Im September 1914:

 

 

Sammelfass Ecke Hoch- und Marktstraße

228.-

Im Oktober 1914:

 

 

Gemeinde Lobberich

1.200.-

Wohltätigkeitskonzert der vereinigten Gesangsvereine Lobberichs

592.-

Herr Hans von der Upwich

100.-

Damen des Gemischten Chores

60.-

Im November 1914:

 

 

Frau Carl Niedick anlässlich ihrer silbernen Hochzeit

1.000.-

Liebesgabenfass an der Linde

165.-

Im Dezember 1914:

 

 

Frau Carl Niedick als Weihnachtsgabe für die Lobbericher Krieger

500.-

Fräulein Luzie Niedick für denselben Zweck

500.-

Im Oktober 1915:

 

 

Lobbericher Schulkinder, Ertrag einer Ährensammlung

185.38.-

Wohltätigkeitskonzert

150.-

Im November 1915:

 

 

Gemeinde Lobberich für Weihnachtsbescherung

4.000.-

Lobbericher Wirteverein

50.-

Im Dezember 1915:

 

 

Frau Carl Niedick für Weihnachtsbescherung

1.000.-

Fräulein Luzie Niedick für denselben Zweck

1.000.-

Im März 1916:

 

 

Gemeinde Lobberich

450.-

Turnverein Lobberich

1.178.-

Im November 1916:

 

 

Gemeinde Lobberich

3.000.-

Herr Carl Niedick

5.000.-

Fräulein Luzie Niedick

5.000.-

Im Januar 1917:

 

 

Fräulein Luzie Niedick

1.000.-

Im Februar 1918:

 

 

Gemeinde Lobberich

100.-

Im Juni 1918:

 

 

Unterhaltungsabend im Gesellenhause

700.-

 

47.119.38

Mark

Die hier angeführten Bargeldspenden wurden der „Rhein und Maas“- Zeitung entnommen. Wie groß mag die Summe der stillen Spenden der Bürgerschaft Lobberichs gewesen sein?
Von diesen geben uns zwei Jahresberichte des hiesigen Vaterländischen Frauenvereins ein Bild. In seinem Berichte über das erste Kriegsjahr gibt er über 14600.- Mark, im Jahresbericht von März 1918 über 77.966.- Mark Verwendungsauskunft.

Bargeldspenden der Lobbericher Bürgerschaft für Kriegshilfe.
Dem Roten Kreuz stellten zur Verfügung:

Im August 1914:

 

Mark

Herr Carl Niedick der an das Rote Kreuz angegliederten Lobbericher Sanitätskolonne

1200.-

Herr Geheimrat van der Upwich

1250.-

Herr Anton van der Upwich

500.-

Herr Carl van der Upwich

450.-

Fräulein Luzie Niedick

500.-

Kränzchen „Fidelia“

50.-

Kasse der Angestellten der Firma Niedick& Co

27.-

Herr Dietrich Olfenfus

25.-

Ungenannt

5.-

Im September 1914:

 

 

Haus- Büchsen- Sammlung

1783.-

Kinovorstellung im Schlosstheater Jul. Hoyer

68.-

Im Dezember 1914:

 

Sammelstelle „Rhein und Maas“

2368.-

Für ein Kapellenauto Schulkinder

17.-

Ungenannt

19.-

Im Januar 1915:

 

 

Unterhaltungsabend zu Ehren der Verwundeten

280.-

Vaterländische Feier des kath. Kirchenchores

91.-


Im Februar 1915:

 

 

Die Herren, die in früheren Jahren sich am offiziellen Festessen am Kaiser- Geburtstag beteiligten

285.-

Im Juni 1915:

 

 

Herr Carl Niedick zur Ausstattung eines Lazarettzuges für den Kreis Kempen

2500.-

Wohltätigkeitskonzert zum Besten des roten Kreuzes veranstaltet von der Rheydter Landsturm- Kapelle

644.-

Im August 1915:

 

 

Sammlung am Jahrestage der Mobilmachung

950.-

Im November 1915:

 

 

Gemeinde Lobberich für Weihnachtsgaben

380.-

Konzert, von der Gemeinde veranstaltet, (Lazarettzug)

650.-

 

14.042.-

Wie die Bargeldspenden der Lobbericher Bürgerschaft für den Vaterländischen Frauenverein, so konnten auch ihre Bargeldspenden für das rote Kreuz nur zu einem geringen Teile der „Rhein und Maas“- Zeitung bekannt werden.

Oktober 1917. Malteser- Kriegs- Wahrzeichen.
Ein runder Wappenschild mit einem Malteserkreuz war zur Nagelung im hiesigen kath. Gesellenhause ausgestellt worden. Dieser Ehrenschuld sollte ein bleibendes Erinnerungszeichen sein an die erhabene Liebestätigkeit, die der Malteser Ritterorden katholischerseits in dem Weltkriege ausgeübt hat. Die Nagelung bot der Gemeinde Lobberich eine schöne Gelegenheit, ihr Scherflein zu diesem Liebeswerke beizutreten. Auch hier betätigte sich die Opferwilligkeit der Gemeinde in glänzender Weise. Der Schuld fand dann als Ehrenzeichen katholischer Charitas in den Jahren des Weltkrieges in unserer Pfarrkirche seinen Platz. Der Schild enthält:
2355 Goldnägel zu 10 Pfg., 1071 kleine Silbernägel zu 20 Pfg., 134 Rundkopfnägel zu 25 Pfg. 248 Rundkopfnägel zu 25 Pfg., 124 Ziernägel zu 1 Mark. Summe der Nägel: 3932. Erlös aus der Nagelung: 669,20 Mark.

Liebesgaben der Lobbericher Bürgerschaft für Kriegshilfe.
Bis 1. Januar 1915 übermittelte der Lobbericher Vaterländische Frauenverein nachstehende Liebesgaben an die Zentralstelle in Düsseldorf: 40 Decken, 112 Unterhosen, 133 Normalhemden, 95 Jacken, 144 Paar Strümpfe, 53 Paar Fußklappen, 82 Paar Pulswärmer, 18 Paar Kniewärmer, 48 Lungenschützer, 41 Ohrenschützer, 41 Leibbinden, 12 Kopfschützer, 10 Schals, 90 Taschentücher, 21 Handtücher, 175 Pakete Tabak, 2550 Zigarren, 1450 Zigaretten, 27 Pfeifen, 3 Kartons Kautabak, 4 Schwämme, 14 Stück Seife, 120 Kerzen, 60 Mappen Schreibpapier, 30 Spazierstöcke, 50 Tafeln Schokolade, 12 Paketchen Tee, 3 Pfund Kakao, 4 Pfund Zucker, 51 Pfund Kaffee, 50  Pfefferminzrollen, Liebigs- Fleischextrakt usw., 18 Flaschen Wein, 8 Flaschen Fruchtsaft, 1 Karton mit verschiedenen Salben, und außerdem noch 630 Weihnachtspakete verschiedenen Inhalts, in 7 großen Kisten verpackt.

Der Kriegerverein sandte im Oktober 1914 jedem in Felde stehenden Kameraden eine Beihilfe von 5. Mark.

Der Vorstand des Lobbericher St. Martinsvereins beschloss, in dem selben Jahre das Kinderfest ausfallen zu lassen und dafür unsere heimischen Krieger im Felde mit nützlichen Sachen zu bescheren. Die freudige Aufnahme, die dieser Beschluss in allen Kreise der Bürgerschaft fand, ließ gleich viele tatkräftige und hilfsbereite Hände zur Verfügung stellen und selbst die benachteiligten Kinder vergaßen schnell ihren Kummer, als ihnen der Zweck des Ausfalls des St. Martinsfestes mitgeteilt wurde. Mit frohem Eifer rührten die Mädchen unter der bereitwilligen Leitung der Lehrerinnen ihre Hände, und die Nadeln strickten Strümpfe, Puls-, Knie- und ohrenwärmer usw. für unsere Lobbericher Soldaten, sodass schon bald eine große Menge Pakete mit der Aufschrift: „Liebesgaben des Lobbericher St. Martinsvereins, gestrickt von Lobbericher Schulkindern“ abgeschickt werden konnte.

Es gingen ferner 3 große Kisten mit Liebesgaben durch den Frauenverein an die Zentralstelle für das „Rote Kreuz“ in Koblenz ab.

Eine Sammeltonne ergab im November 1914 eine Menge Zigarren, Zigaretten, Tabak, Schokolade, Pfefferminzrollen.

Eine Sammlung von 31 Weihnachtspaketen, bereitet von den Schulkindern der Lobbericher evangelischen Schule unter Leitung von Frau Lehrer Göbelsmann, wurde im Schulraume des de Ball´schen Speisesaales zusammengestellt und dem Vaterländischen Frauenverein zur weiteren Verfügung übergeben. Jedes Paket bestand aus 5 Teilen, bezw. kleinen Paketchen, deren Inhalt in zeit. Und sinngemäßer Weise gewählt war. In der Hauptsache waren Wollsachen vorhanden, wie Strümpfe, Ohrenwärmer, Leibbinden, Kniewärmer; ferner Zigarren, Zigaretten, Tabak, Kerzen, Taschentücher, Notizbücher, Bleistifte, Seife usw.

Die oberen Klassen der zwei katholischen Schulen Lobberichs schickten im ersten Kriegsjahre allwöchentlich je  25- 30 Liebesgabenpaketchen an die Lobbericher Krieger. Inhalt: Kaffee, Tee, Zucker, Zigarren, Zigaretten, Schreibpapier, Wollsachen u.a. Sie sammelten die Liebesgaben bei guten Bekannten oder freigebigen Geschäftsleuten und gaben auch gerne den Inhalt ihrer Sparbüchsen für die Soldaten her. Wenn die Zeitverhältnisse es ihnen späterhin auch nicht mehr gestatteten, wöchentlich die Krieger zu bedenken, so blieben sie doch der schönen Sitte treu und machten während aller Kriegsjahre hindurch Liebesgabenpaketchen, soviel es ihnen nun eben möglich war. Wie freuten sich dann jedesmal die Kinder, wenn Dankeskarten oder -Briefe aus dem Felde ihnen die glückliche Ankunft der Paketchen bestätigten und erzählten von besonderer Rührung und Freude beim Empfange einer Liebesspende aus Kinderhand!

Der damalige Inhaber des Lobbbericher Lichtspielhauses, Herr Richard Janssen, übergab nach 3 Wohltätigkeitsvorstellungen im Dezember 1914 dem Frauenverein 80 Liebesgabenpakete mit Zigarren.

Die Firma J. Krey gab jedem ihrer zum Heere einberufenen Arbeiter ein Geldgeschenk von 10 Mark.
Von Januar 1915 bis August 1915 übermittelte der Vaterländische Frauenverein Lobberich den im Felde stehenden Krieger 12 große Kisten mit Liebesgaben aller Art. (Wollsachen, Tabak, Nahrungsmittel).

Der Vaterländische Frauenverein sandte im Dezember 1915 für 4000 Mark Weihnachtsgaben an die Lobbericher Krieger in´s Feld. Sie wurden in Kisten und in Einzelpaketen versandt. Die in Gefangenschaft Geratenen wurden durch größere Pakete besonders bedacht. Im ganzen kamen 1200 Einzelpakete neben größeren Kistensendungen für das VIII. Armeekorps in Koblenz zum Versand.
Im ersten Halbjahre 1916 wurden durch den Vaterländischen Frauenverein für den Betrag von 4050 Mark Strümpfe der Heeresverwaltung übermittelt.

Herr Richard Janssen stiftete im Mai 1918 zur Versendung an die Lobbericher Krieger und auch später wiederholt große Mengen Rauchtabak.
Vorstehende Aufzeichnungen von Liebesgaben wurden von der „Rhein und Maas“- Zeitung zwecks Aufmunterung und Nachahmung zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wenn weitere Aufzeichnungen und Mitteilungen späterhin unterblieben, erlahmte doch keineswegs der Eifer der Lobbericher Bürgerschaft in der Betreuung ihrer im Felde stehenden Söhne. Er wuchs vielmehr mit der Kriegsnot, setzte stets seine letzte Kraft für´s kämpfende Vaterland ein und blieb auch in der Spendung von Liebesgaben für Kriegshilfe vorbildlich.

Kleidungstücke für die Krieger.
In der Zeit vom 18.- 24. Januar 1915 fand in ganz Deutschland eine Reichswollwoche statt. Ihr Zweck bestand darin, für unsere im Felde stehenden Truppen und für die ärmere Bevölkerung die in den Familien vorhandenen überflüssigen warmen wollenen und baumwollenen Sachen und getragenen Kleidungsstücke, auch Unterwäsche, zu sammeln, um daraus namentlich Überziehwesten, Unterjacken und Decken anzufertigen.
Die Reichswollwoche schnitt in Lobberich gut ab; mehrere Eisenbahnwagen voll alter Wollsachen sind vorwiegend von den Schulkindern eingesammelt worden. Die Sachen wurden im Krankenhause von Ansteckungsstoffen gereinigt, im Bongartzstist ihrer Bestimmung gemäß zu allerhand Bekleidungsstücken verwendbar waren, wurden als Lumpen verkauft; es wurden aus diesen 67 Mark erzielt.
Angefertigt und verschickt wurden: 78 Decken, 28 Kissen, 85 Hosen, 53 Westen mit Ärmeln, 44 Westen ohne Ärmeln, 41 Umhänge, 5 Soldatenuniformen, 15 Unterjacken, 12 Unterhosen, 103 Überzieher, 38 Taschentücher, 32 Handtücher, 31 Paar Strümpfe und Socken, 10 gestrickte Schals, 32 Damenmäntel und -jacken, 62 Damenkleider, 38 Kinderkleidchen, 27 Unterröcke, 48 Schürzen. Ferner wurden verschickt: 6 Rollen Teppiche und Läufer, einige Pelzgarnituren, 11 Kaninchenfelle, 12 Herrenhüte und Mützen.

Sammlungen.
Einen ungeahnt reichen Ertrag ergab die Sammlung von altem Kupfer und Messing in Lobberich im Februar 1915. Mehrere Karren Rotkupfer lagerten im Spritzenhause. Untern den Gegenständen befanden sich recht wertvolle rotkupferne Kessel usw.
Die Sammlung für die Ungezieferplage im Osten durch die „Rhein und Maas“- Zeitung im März 1915 erbrachte den Betrag von 138.70 Mark, der an das Zentral- Depot für Liebesgaben Berlin W 50 abgeführt wurde.
Für freiwillig abgeliefertes Kupfer usw. wurden im September 1915 rund 20 000 Mark ausgezahlt.

Aufforderung zur freiwilligen Angabe von Kleidern.
Die Knappheit an Stoffen für Oberkleidung usw. hat sich in letzter Zeit besonders fühlbar gemacht, als es nicht mehr möglich war, den laufenden Bedarf der Arbeiter und Arbeiterinnen in der Landwirtschaft, der Kriegsindustrie, bei den Eisenbahnverwaltungen und den sonstigen kriegswichtigen Betrieben an Arbeitskleidung im freien Verkehr zu decken. Nach eingehenden Verhandlungen ist als Mindestbedarf für die nächsten Monate festgestellt worden:
Für die Landwirtschaft 1 Million Männeranzüge,
für Bergbau und Rüstungsindustrie 2 Millionen
Männeranzüge und dazu ½ Million Frauenanzüge.

Zur Deckung dieses Bedarfs hat die Reichsbekleidungsstelle beschlossen, die Bevölkerung im ganzen Reich aufzufordern, zur Vermeidung einer zwangsweisen Wegnahme, zunächst eine Million Männeranzüge durch freiwillige Ablieferung aufzubringen.

Als letzten Tag der freiwilligen Ablieferung setze ich für die Gemeinde Lobberich den 11. Juli 1918 fest.
An die Bürgerschaft richte ich die Bitte, bis zum 11. ds. Mts. ihrer Abgabepflicht zu genügen. Nach dem 11. Muss mit der zwangsweisen Wegnahme von Kleidungsstücken begonnen werden.

Die Vergütung für die abgelieferten Sachen erfolgt nach der Neuschaffung der Richtlinien zur Festsetzung der Preise für getragenen Herren-, Damen- und Kinderkleidung.

Die Anzüge bitte ich in den Vormittagsstunden in einem Bündel verpackt auf Zimmer Nr. 10 des Rathauses abzugeben. Dem Bündel ist ein Zettel anzuheften, worauf der Name des Abgebenden und der Inhalt des Bündels vermerkt ist.
Um Irrtümern vorzubeugen, wird noch auf folgendes hingewiesen:

  1. Von der Abgabe sind auch Personen, die im Heeresdienste stehen, nicht ausgeschlossen.
  2. Statt langer Hosen können auch kurze Hosen, insbesondere Sporthosen, abgegeben werden.
  3. Der von einer Person abgelieferte Anzug braucht in seinen Teilen nicht von demselben Stoff und derselben Farbe zu sein.
  4. Wird statt einer Hose ein zweiter Rock oder umgekehrt abgeliefert, so ist dies nicht der Ablieferung eines vollständigen Anzuges gleich zu erachten. Auf der Empfangsbescheinigung sind vielmehr die abgelieferten Stücke einzeln aufzuführen.
  5. Für die Preisbemessung gelten die Richtlinien in der Neuschaffung vom 9. Februar 1918 (Mitteilungen Nr. 6 S. 35). Die Reichsbekleidungsstelle legt Wert darauf, dass die abgelieferten Kleidungsstücke angemessen bezahl werden. Sie weist nochmals darauf hin, dass die in den Richtlinien angegebene Preise nur Richtpreise darstellen und dass es den Kommunalverbänden überlassen bleibt, in besonders gearteten Fällen Aufschläge vorzunehmen.
  6. Die Abliefernden erhalten eine schriftliche Zusicherung, dass, falls späterhin doch noch eine zwangsweise Wegnahme von Kleidungsstücken notwendig ist, die jetzt abgegebenen Kleidungsstücke dem Abliefernden angerechnet werden.

Bei dem so oft bewiesenen Opfersinn der Bürgerschaft von Lobberich gebe ich mich auch diesmal wieder der Hoffnung hin, dass genügend Anzüge im Wege der freiwilligen Abgabe aufkommen und dass dadurch unliebsame Zwangsmaßnahmen vermieden werden.

Lobberich, den 3. Juli 1918.
Der Bürgermeister.


Bekanntmachung betr. Ablieferung gebrauchter Kleidungs- und Wäschestücke.

Die Notwendigkeit, den Vorrat an vorhandenen Stoffen und ungebrauchten Kleidungsstücken möglich zu strecken, hat die Reichsregierung veranlasst, den Kommunalverbänden die Erwerbung, Verarbeitung und Wiederveräußerung getragener Kleidungs- und Wäschestücke zur Pflicht zu machen. Durch die Wiederverwendung getragener Kleidungs-  und Wäschestücke soll den breitesten der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben werden, sich mit gebrauchsfähiger, billiger Bekleidung zu versehen. Für die Ablieferung kommen nicht nur verhältnismäßig gute und daher leicht wieder gebrauchsfähige herzustellende Kleidungs- und Wäschestücke, sondern alle erfassbaren Kleidungs- und Wäschestücke, also auch sehr abgetragenen, zerrissenen, beschmutzte, überhaupt in schlechten Zustand befindliche, in Frage. Ausgeschlossen von der Annahme sind lediglich Lumpen. Die Annahme geschieht grundsätzlich nur gegen Entgelt. Unbenommen bleibt es aber dennoch jedem, auch ohne Entschädigung Kleidungs- und Wäschestücke abzuliefern. Der Wert der abgelieferten Gegenstände wird durch Sachverständige festgestellt und alsbald durch die Gemeindekasse ausgezahlt. Über die Ablieferung wird sofort eine Empfangsbescheinigung ausgehändigt.

Für die Ablieferung der Kleidungs- und Wäschestücke in der Gemeinde Lobberich wird eine Sammelstelle auf Zimmer 10 des Rathauses eingerichtet. Die Ablieferung hat bis spätestens 15. August in den Vormittagsstunden zu erfolgen. Die gesammelten Gegenstände sind lediglich für die ärmere Bevölkerung und die heimkehrenden Krieger der Gemeinde Lobberich bestimmt. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass die Sammlung ein befriedigendes Ergebnis haben wird.

Lobberich, den 3. August 1918.
Der Bürgermeister.

Die Gemeinde Lobberich brachte die ihr auferlegte Anzahl getragener Bekleidungstücke (60 Anzüge) restlos auf. Beschwerden über zu geringe Entschädigung für abgelieferte Kleidungsstücke gaben der hiesigen Verwaltung Veranlassung, bei der Reichsbekleidungsstelle vorstellig zu werden. Im Einvernehmen mit dieser wurde dann die festgesetzte Entschädigung um 100% erhöht.

Bestandserhebungen und Beschlagnahmen.
Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel, mussten gemäß Anordnung des stellvertretenden Generalkommandos bis zu 16. Oktober 1915 abgeliefert werden.
Im Februar 1916 erfolgte eine Beschlagnahme und Bestanderhebung von Web- und Wirkwaren; desgleichen im Juni desselben Jahres von Reißmaschinen und im Juli 1916 von Fahrradbereifungen.
Am 21. November 1916 wurde eine Bekanntmachung betreffend Bestandserhebung von Werkzeugmaschinen veröffentlicht. Hiernach unterlagen die in der Bekanntmachung näher bezeichneten Gegenstände, insbesondere Drehbänke, Abstechmaschinen, Revolverbänke, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen, Bohrmaschinen, Bohr- und Fräsbänke, Vertikal- Bohr- und Drehwerke, Shaping, Stoß- und Hobelmaschinen, Automaten, Hinterdrehbänke, Zentriermaschinen, Pressen und Stanzen, Auswurf-, Luft- und Fallhämmer, sowie Abgratpressen einer genau geregelten Meldepflicht, soweit die Maschinen nicht voll und ausschließlich und für eine längere Dauer als 2 Monate vom 21. November 1916 ab für Kriegszwecke beschäftigt waren.

Im Januar 1917 erfolgt eine Beschlagnahme von Kalb-, Schaf-, Lamm- und Ziegenfellen.

Mit dem 1. April 1917 traten folgende Bekanntmachungen in Kraft:

  1. Beschlagnahme und Bestandserhebung von Kunstwolle und Kunstbaumwolle,
  2. Beschlagnahme der vorhandenen und weiterhergestellten Rohdachpappen, Teerdachpappen und teerfreien Dachpappen jeder Art und Stärke,
  3. Nachtragsbekanntmachung zu der Bekanntmachung betreffend Höchstpreise  und Beschlagnahme von Leder,
  4. Beschlagnahme, Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen, sowie der an Blitzschutzanlagen befindlichen Platinteile,
  5. Beschlagnahme, Bestanderhebung und Enteignung sowie freiwillige Alblieferung von Glocken aus Bronze.

Die katholische Pfarrgemeinde musste im Juni 1917 ihr ganzes Geläute der neuen Kirche mit Ausnahme des kleinen Glöckleins, das noch in der alten Pfarrkirche hängt, hergeben. Zum letzten Male erklang am 26. Juni 1917 das Gesamtgeläute der Glocken unserer Pfarrkirche. Wehmütig fangen sie ihren Abschiedsgruß hin über die Pfarre, um dann als Opfer des Krieges eingeschmolzen zu werden, damit daraus Geschütze und Granaten gegossen werden können.

Die ältesten urkundlichen Nachrichten dieser Kirchenglocken verdanken wir den Aufzeichnungen des Pfarrers Pricken (1633-1669). Er berichtet in diesen : „1645 wurde die größere Glocke, welche durch das heftige Läuten der Jünglinge einen Riss bekommen hatte, umgegossen. Sie wog 2500 Pfund.“
Jedoch nur 86 Jahre waren ihr beschieden, denn im Jahre 1731 wurde sie wieder umgegossen vom Glockengießer Alexius Petit. Am 22. September 1769 traf ein Blitzstrahl den Turm der Kirche; der Helm sowie das Dach wurden ein Raub der Flammen. Die beiden schwersten Glocke schmolzen, nur die kleine konnte gerettet werden. Nach der Erbauung der jetzigen Pfarrkirche wurden die neuen Glocken in dieser Kirche untergebracht.

Die größere Glocke, die 2680 Pfund scher war, hatte nachstehende Inschrift:

Suscipe Deprecationem Populi Tui - Alexius Petit Me Fecit 1769 -
A Fulgure Et Tempestate Per Intercessionem - Sancti Sebastiani Libera Nos Domine.

Auf Deutsch:  Erhöre das Gebet deines Volkes. Alexius Petit hat mich gemacht 1769. Vor Blitz und Unwetter bewahre uns, o Herr, durch die Fürsprache des heiligen Sebastianus.

Die mittlere Glocke, im Gewichte von 1900 Pfund, hatte folgende Inschrift:

Alexius Petit Fecit 1769 - Ave Mater Die Succurre Filiis.

Auf Deutsch: Alexius Petit hat mich gemacht 1769. Sei gegrüßt, Mutter Gottes, eile zu Hilfe deinen Kindern.
Darunter war ein Mutter- Gottes- Bild

Die im Jahre 1893 angeschaffte Glocke hatte ein Gewicht von 360 Pfund und folgende Inschrift:

Sancte Joseph, Ora Pro Nobis.

Auf Deutsch: Heiliger Joseph, bitte für uns.

Die kleinste Glocke von 1397, die älteste im Kreise Kempen, die der Beschlagnahme nicht anheimfiel, befindet sich, wie bereits erwähnt, noch heute in der alten Pfarrkirche.

Im Juni 1917 gelangten Bekanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos in Koblenz zum Abbruch, betreffend:
Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Hasen- und Katzenfellen und aus ihnen hergestelltem Leder, Bestandserhebung von Holzverkohlungserzeugnissen und anderen Chemikalien,
Beschlagnahme, wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von Destillationsapparaten aus Kupfer und Kupferlegierungen und freiwillige Ablieferung von anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupferlegierungen,
Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung von Aluminium.

Im Juli 1917 wurde die Beschlagnahme und Bestandserhebung für Salzsäure, Beschlagnahme von Kautschuk- (Gummi) Billardbande, Beschlagnahme und Bestandserhebung von Stab-, Form- und Moniereisen,

im August 1917 die Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle, Baumwolle, Flachs, Ramie, Hanf, Jute) und daraus hergestellten Garnen und Seilfäden, Bestandserhebung von Papierrohstoffen, Holzschiff, Sulfitzellstoff, Strohzellstoff und Altpapier,

im September 1917 die Beschlagnahme und Bestandserhebung von Baumwoll-, Seiden- und Kunstseidentüllen, Beschlagnahme und Bestandserhebung von Nussbaum- und Mahagoniholz,

im Oktober 1917 die Bestandserhebung von Holzspänen aller Art, Beschlagnahme und Bestandserhebung von Seidengarnen, Beschlagnahme von Nesselstengeln sowie Beschlagnahme und Bestandserhebung von Nesselfasern und Nesselgespinsten, Beschlagnahme von Stacheldraht und Bestandserhebung gebrauchter und ungebrauchter Segel, Zelte und Zeltplane, die nicht mehr als solche Verwendung fanden,
Beschlagnahme, Verwendung und Meldepflicht von pflanzlichen Gerbstoffauszügen und künstlichen Gerbmitteln, Beschlagnahme von Weiden, Weidenstöcken, Weidenschienen und Weidenrinden, Beschlagnahme des Zigarettentabaks,

im November 1917 die Beschlagnahme und Bestandserhebung von eisernen Heizkörpern und Zentralheizungskesseln, Beschlagnahme und Meldepflicht von rohen Großviehhäuten und Rockhäuten, Beschlagnahme und Bestandserhebung von Blechen und Röhren aus Eisen und Stahl, Grauguss, Temperguss, Stahlguss, Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art, Beschlagnahme von reiner Schafwolle, Kamelhaaren, Mohair, Alpaka, Kaschmir, sowie deren Halberzeugnissen und Abgängen,
Beschlagnahme und Bestandserhebung von Spinnpapier, Papiergarn, Zellstoffgarn und Papierbindfaden,

im Dezember 1917 die Beschlagnahme und Meldepflicht aller Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepassten Segeln, einschließlich Liektauen, Zelten, (auch Zirkus- und Schaubudenzelten), Zeltüberdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken), Theaterkulissen, Panoramaleinen,

im Januar 1918 die Beschlagnahme aller Mengen von Papier zur Herstellung geklebter Papiersäcke (Sackpapier); sie umfasste Veräußerungs- und Verarbeitungsverbot. Vom 20. Januar 1918 durfte die Veräußerung und Lieferung von Sackpapier nur gegen einen Bezugsschein der Reichssackstelle, Berlin, erfolgen. Die Verarbeitung von beschlagnahmtem Sackpapier zur Herstellung geklebter Papiersäcke von mehr als 300 qcm Sackflächeninhalt blieb zulässig,

im Januar 1918 die Beschlagnahme und Bestandserhebung von gebrannten und anderen künstlichen Mauersteinen, Dachziegeln aller Art und Drainageröhren,
Beschlagnahme von Tierhaaren, deren Abgängen und Abfällen, sowie Abfällen und Abgängen. Von Wollfellen, Haarfellen und Pelzen,

Im April 1918 die Beschlagnahme, Enteignung und Meldepflicht von Einrichtungsgegenständen bezw. freiwillige Ablieferung auch von anderen Gegenständen aus Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel, Nickellegierungen, Aluminium und Zinn,

im Mai 1918 die Beschlagnahme und Bestandserhebung von Gehäusen und Gehäuseteilen von Kontroll-, Register- und Schreibkassen, Beschlagnahme und Bestandserhebung von Platin,
Beschlagnahme und Vorratserhebung von Gummibereifungen für Kraftfahrzeuge jeder Art angeordnet.
Knochen durften nicht verbrannt, vergraben oder auf andere Weise vernichtet werden, noch zu Dünge- oder Futtermitteln verwendet werden; sie waren vielmehr von anderen Abfällen getrennt zu trocknen, sauber und luftig aufzubewahren. Die Verfütterung an Hunde und an Geflügel in der eigenen Wirtschaft blieb gestattet. Knochen in obigem Sinne waren tierische jeder Art, Hornschläuche (Hornzapfen), sowie die Füße von Rindern und Pferden.

Bekanntmachung.
Nachstehend gebe ich nochmals bekannt, welche Einrichtungsgegenstände bisher abgeliefert werden mussten. Säumige werden nochmals an ihre Pflicht erinnert.
Reihe I.
Metalle.

  1. Ablagen für Kleider.
  2. Aschenbecher, Aschenteller und Zigarrenablagen, ausgenommen in Haushaltungen.
  3. Aushängeschilder und Wahrzeichen der Handwerker und Geschäfte: Decken der Barbiere, Brezeln, Brillen, Butterkugeln, Gasthofabzeichen, Handschuhe, Hüte, Kessel der Kupferschmiede, Operngläser, Schirme, Schlachterhaken, Schlüssel, Schutzmarken, Stiefel, Warenzeichen, Zuckerhüte.
  4. Bekleidungen der Heizkörper von Zentralheizungen.
  5. Briefbeschwerer, fabrikmäßig hergestellte. Ausgenommen sind solche, bei denen nur ein geringer Teil aus beschlagnahmtem Material besteht.
  6. Briefkastenschilder, Briefeinwürfe, soweit diese selbst nicht eingemauert sind. Ausgenommen sind Einrichtungen der öffentlichen Postanstalten. Diese werden durch Sondermaßnahmen erfasst.
  7. Buchstaben, Nummern und Warenzeichen von Firmen und Namensbezeichnungen. Ausgenommen sind Buchstaben, Namen und Aufschriften von Denkmälern und Grabstätten.
  8.  Fensterfeststeller.
  9. Formen zur Herstellung von Kerzen, Seifen und Gummiwaren, ferner solche zur Bereitung von Speiseeis, Zuckerwaren und dergleichen.
  10. Garderobenhaken, Huthaken, Mantelhaken und dazugehörige Unterlagen.
  11. Gastwirtschaftseinrichtungsgegenstände, Abfallsammler, Aufsätze und Tafeln für Tische (z.B. für Stammtische in Form von Fahnen, Figuren, Schildern usw. mit und ohne Aufschrift,) Aschenbecher, Bierglas- Untersätze, Brotkörbe, Flaschenuntersätze, Streichholzständer, Spieleteller, Zigarrenablagen (auch in Kasinos, Klublokalen, Pensionaten, Konditoreien, Kaffeehäusern, Kantinen und ähnlichen Betrieben.)
  12. Gardinen-, Sortieren- und Vorhangzubehör: Stangen und Stangenhalter, Stangenknöpfe, Schnurknöpfe und -quasten, Spangen, Träger, Rosetten. Ausgenommen sind Stangen und Stangenhalter in Wohnungen, ferner Gardinen-, Sortieren- und Vorhangringe allgemein.
  13. Gegenstände der Schaufensterdekoration und Geschäftsausstattung, auch Zubehörteile dazu: Abwiegeschaufeln, Anschrauböfen, Arme für Glasplatten, Beilhalter, Büstenspitzen, Deckel (von Gläsern, Kaffeemühlen, und dergleichen,) Deckelhalter, Dekorationsränder, Dekorationsständer, Schalen, Vasen, Drahtständer, Fleischgabeln, Fleischgerüste, Fleischstangen und Fleischschienen, Fruchtkörbe und -schalen, Gemüsekörbe und -schalen, Gestelle aller Art, Glasschutzkonsolen, Handschuhstützkissen, Haken aller Art, Halter aller Art, Hutarme, Hutständer, Kaffeemühlentrichter (nicht in Haushaltungen), Kartenhalter, Kartenständer, Konfektkasten,- körbe und – schalen, Kreuzstücke, Ladentischaufsätze, Ladentischkonsolen, Mäntel für Schmalz- und Talgschüsseln, Marmorplattenhalter, Packtischgitter, Rahmen aller Art, Schaufenstergestelle nebst Zubehör, Schlangenarme, Schirmhalter und – hülsen, Ständer und Stützen aller Art, Verkaufsapparate und Verkaufsbehälter für Kaffee, Kakao, Schokolade und Tee, Wandgerüste, Wandkonsolen, Wurstgerüste, Wurststangen, Zahlplatten, Zigarrenablagen.
  14. Griffe, Ketten und Stangen zur Betätigung von Ventilationsklappen, von Ventilationsschiebern, von Zugvorrichtungen an Spüleinrichtungen in Aborten.
  15. Halter für Handtücher, Toilettenpapier, Schwämme und Seife, letztere in Schalen- und Kettenform, einschließlich der Ketten dazu.
  16. Kannen jeder Art für gewerbliche Betriebe, Petroleumkannen auch in Haushaltungen.
  17. Kerzenleuchter, abschraubbare und aushängbare, mit Rosetten und Unterlagen, von Klavieren und Flügeln
  18. Kugeln von Kopierpressen, festgeschraubte, nicht angenietete.
  19. Marken aller Art, Arbeiterkontrollmarken, Viermarken, Garderobenmarken, Spiel- und Zahlmarken, Schlüsselmarken, Flaschen- und Schlüsselzeichen.
  20. Namen-, firmen- und Bezeichnungsschilder. Ausgenommen sind Leistungsschilder an Maschinen, Schilder und Schrifttafeln an Denkmälern und Grabstätten, Bauinschriften mit denkmalartigem Charakter, Schilder von weniger als 250 qcm Fläche, wenn sie für einen bestimmten Zweck einzeln hergestellt der mit Aufschrift versehen worden sind.
  21. Reklamegegenstände ohne Ausnahme, Aschenbecher, Briefbeschwerer, Brieföffner, Feuerzeuge, Löscher, Kalendergestelle, Schreibzeuggarnituren usw.
  22. Schutzabtretgitter.
  23. Ständer für Garderobe, für Schirme, für Zeitungen.
  24. Stoßbleche, für Sockel- und Schonerbleche an Ein- und Durchgangstüren aller Art, an Ladentheken und Schankbüfetts, an Säulen und Pfeiler
  25. Treppenläuferstangen, Treppenläuferstangenknöpfe.
  26. Türklopfer.
  27. Untersätze für Kleiderablagen, von Kleider- und Schirmständern sowie von Möbeln.
  28. Wäschekörbe und Wäschehaken.
  29. Zierrat, zierköpfe, Zierkugeln, Zierspitzen, aufgeschraubte, aufgesteckte oder verstiftete an Gittern, Geländern, eiserenen und hölzernen Garderobenhaken, an Garderobenablagen, an Garderobenständern, an Garderobengarnituren, an Schirmständern und an Zeitungsständern, Zieraufsätze, Robengarnituren, an Schirmständern und an Zeitungsständern, Zieraufsätze, auch Adler, Kronen an Säulenwagen, soweit sie nicht zum Tragen des Wagenbalkens erforderlich sind, ferner Ausstattungsbeschläge an Geschirren von Zugtieren, soweit diese Teile nicht zum Gebrauch notwendig sind.
  30. Zierstücke, figürliche und ornamentale an und auf Gebäuden, in Hauseingängen, in Treppenhäusern, in nicht öffentlichen Höfen und Gärten (Figuren, Gruppen, Vasen, Obelisken, Brunnen, Reliefs, Epitaphien, Wappen.) Ausgenommen sind Gegenstände der genannten Art an Grabstätten, auf öffentlichen Plätzen und Straßen, in öffentlichen Gärten, Parks usw.

Die Ablieferung der folgenden Gegenstände hat in der Woche vom 27.Mai bis 1. Juni 1918 zu erfolgen:
Reihe II.

  1. Arme, Ausleger und Träger für Lampen und Laternen am Äußeren von Gebäuden.
  2. Barrierenstangen aller Art, nebst Pfosten und Stützen, Knäufen, Rosetten, Zierarten und Zierringen.
  3. Bekleidungen, innere und äußere (nicht Tragekonstuktionen,)
  4. Von Fenster, von Schaufenster, von Schaukasten, von Vitrinen und von Ausstellschränken;
  5. Von Haustüren, von Korridor- und Zimmertüren, von Ladentüren und Windfangtüren, von Drehtüren, von Fahrstuhltüren und dergleichen, von Türrahmen, von Türnischen (Leibungen, Türstoßfüllungen);
  6. Von Kaffeeschaltern, von Fahrstuhlkabinen, von Fahrstuhlumwehrungen und von Telephonkabinen;
  7. Von Pfeilern und Füllungen, von Schanktischen, von Schankbüfetts, von Anrichten, von Theken und dergleichen;
  8. von Pfeilern und Füllungen an Balkons und an Fassaden, soweit sie nicht eingemauert sind.
  9. Brauseköpfe einschließlich Steigerohre von Bädern, Backöfen und Badewannen in Haushaltungen.
  10. Fenstergriffe und Fensterknöpfe, die nicht zur Betätigung eines Verschlusses dienen. Ausgenommen sind Griffe und Knöpfe, deren Griffteile nicht vollständig aus den beschlagnahmten Metallen bestehen.
  11. Filterrahmen, Filterroste und Filterzellen in Rahmenfiltern, Schalenfiltern, Trommelfiltern und ähnlichen Filtrationsanlagen, soweit sie nicht im Gebrauch sind.
  12. Füllungen und handleisten von Geländern und Balkongittern.
  13. Geländer, Griffe und Gitter an Dächer, an Balkons, an Fenstern, in Hängen, in Warteräumen, an Badewannen und Bädern, auch freistehende, soweit die Entfernung ohne Verletzung polizeilicher Vorschriften statthaft ist.
  14. Hauswasserpumpen, stillgesetzte oder ausgebaute, nebst zugehörigen Brunnenrohren, Brunnenventilen, Kolbenstiefeln und Rohrleitungen dazu.
  15. Rohrleitungen, Reduzierventile und andere Vorrichtungen zu Ausschankapparaten für Bier, Selterswasser, Limonaden und andere Flüssigkeiten, soweit sie nicht im Gebrauch sind.
  16. Treppenschutzstangen und Geländer; Halter und Endigungen dazu; Ringe und sonstiges Zubehör für Treppenpfeile, alles, soweit die Entfernung ohne Verletzung polizeilicher Vorschriften statthaft ist.
  17. Türknöpfe, Türgriffe, Türhandhaben, Türstangen nebst Zubehör, soweit sie nicht zur Bestätigung eines Verschlusses dienen, an Haustüren, an Korridor- und an Zimmertüren, an Ladentüren, an Drehtüren, an Windfangtüren und an Fahrstuhltüren. Ausgenommen sind Knöpfe, Griffe usw. deren Griffteile nicht vollständig aus dem beschlagnahmten Metallen bestehen.
  18. Ventilationsklappen, Luftgitter.

Lobberich, den 24. Mai 1918.
Der Bürgermeister.


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