Berufliche Bildung in Lobberich


Zeittafel

ab 1865 Eröffnung der ländlichen Berufsschule (Dyck) als Pflichtschule Beginn der Fortbildungskurse für Gesellen und Lehrlinge
19. Febr. 1926 Die Finanzkommission beschließt die Einrichtung einer Fortbildungsschule für die weibliche Jugend
5. Okt. 1894 Erlaubnisschein zur Einrichtung und Leitung von Fortbildungskursen für die nicht mehr schulpflichtigen Knaben
21. Jan. 1920 der Innungsausschuss Lobberich bittet den Bürgermeister die baldige Errichtung einer obligatorischen Fortbildungsschule auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 29. d. Monats zu setzen.
28. März 1920 Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer obligatorischen gewerblichen Fortbildungsschule mit Beginn des neuen Schuljahres, genehmigt das Ortsstatut und heißt die vorgelegte Schulordnung gut.
Herbst 1923 Eröffnung der ländlichen Berufsschule (Dyck) als Pflichtschule
13. Juni 1933 Einweihung der neuen Berufsschule 18. März 1937 - Gründung des Berufsschulzweckverbandes Grenzland
9. Sept. 1946 Wiederbeginn des Berufsschulunterrichtes
6. Juli 1947 vorläufige Genehmigung zur Wiedereröffnung der Berufsschule Grenzland
1. April 1952 Übernahme der Schüler aus dem Berufsschulzweckverband durch den Landkreis Kempen-Krefeld
15. Sept. 1960 Neubau der Kreisberufsschule bezugsfertig
Sommer 1975 Umbenennung in "berufliche Schulen des Kreises Viersen, Kempen"
Sommer 1998 Umbenennung in "Berufskolleg Kempen"
Sommer 2014 Umbenennung in Link "Rhein-Maas-Berufskolleg"

Das berufliche Schulwesen in Lobberich
in seiner geschichtlichen Entwicklung

Die Fortbildungsschule

Wer nach den Anfängen des Beruflichen Schulwesens sucht, findet im Gemeindearchiv Lobberich schon früh Hinweise auf eine Fortbildungsschule. Nach den amtlichen Statistiken existiert die Fortbildungsschule schon seit 1865, und zwar in der Trägerschaft des kath. Gesellenvereins. Aus verschiedenen Schreiben geht aber hervor, dass diese Fortbildungsschule als eine Unterrichtsanstalt im Sinne des Ministerialerlasses vom 31. Dez. 1839 nicht anzusehen ist. In dieser Zeit entstehen immer mehr Schulen für die aus der Volksschule entlassenen Jugendlichen, die teils von Privatpersonen, teils von Vereinen geleitet werden. Um diese Vielzahl etwas einzudämmen, schickt der Regierungspräsident am 9. Juni 1894 folgendes Schreiben:

"An
die sämmtlichen Herren Landräthe
und Oberbürgermeister
des Regierungsbezirks

Die Herren Minister für Handel und Gewerbe und der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten haben durch Erlaß vom 20. April d. Js. bezüglich der von Privatpersonen und Vereinen errichteten Fortbildungsschulen bestimmt, was folgt. Die Bestimmungen der Allerhöchsten Kabinettsorder vom 10. Juni 1834 und des Allgemeinen Landrechts sowie der Staatsministerial-Institution vom 31. Dezember 1839, welche allgemein vorschreiben, daß ohne Genehmigung der Schulaufsichtbehörde keine Privatschul- und Fortbildungsanstalt errichtet werden darf, finden, wie auf alle Privatschulen, so auch auf Privat-Fortbildungsschulen Anwendung. Daher ist zu ihrer Errichtung die staatliche Genehmigung erforderlich, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Schulen gewerbsmäßige Unternehmungen oder lediglich gemeinnützige Veranstaltungen und ob die Leiter Privatpersonen oder Geistliche, öffentliche Lehrer u. dgl. sind. Demgemäß haben ferner auch die Leiter von Privat-Fortbildungsschulen, bevor ihnen die Genehmigung zur Eröffnung einer solchen Anstalt ertheilt werden kann, gemäß §§ 2 und 3 der Instruktion vom 31. Dezember 1839 den Nachweis ihrer wissenschaftlichen und sittlichen Befähigung zu erbringen. Da indessen eine besondere Prüfung für die Leiter der öffentlichen Fortbildungsschulen nicht vorgeschrieben ist, so kann auch zur Zeit die Ablegung einer solchen Prüfung von den Leitern der Privatfortbildungsschulen nicht gefordert werden. Dieselben sind aber nicht von der Verpflichtung befreit, ihre wissenschaftliche Befähigung zur Leitung einer solchen Schule in einer der Schulaufsichtbehörde ausreichend erscheinenden Art nachzuweisen. Geistliche können von dieser Verpflichtung in einzelnen, dazu geeignet erscheinenden Fällen entbunden werden (...)

In allen Fällen aber hat der Leiter einer solchen Anstalt einen Lebenslauf und den Einrichtungsplan der Anstalt vorzulegen, sowie nachzuweisen, daß geeignete Unterrichtsräume und die zur Unterhaltung der Schule notwendigen Geldmittel vorhanden sind, ist dem Leiter einer PrivatFort-bildungsschule eine Konzessions-Urkunde auszuhändigen; dieselbe ist durch das Amtsblatt zu veröffentlichen. Euer Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, diejenigen Leiter und Lehrer von Privatfortbildungsschulen, welche zur Erteilung von Unterricht in den genannten Schulen die vorgeschriebene Genehmigung nicht besitzen, auffordern zu lassen, letztere binnen vier Wochen nachzusuchen. (...)
Der Regierungspräsident"

Auf dieses Schreiben berichtet der Bürgermeister von Lobberich am 23. Juli 1894 dem Landrat:

„Euer Hochwohlgeboren beehre ich mich (...) zu berichten, dass der Präses des hiesigen katholischen Gesellenvereins, Kaplan Anderheyden, als Leiter der beim Verein bestehenden Fortbildungsschule wiederholt mündlich und schriftlich aufgefordert worden ist, die Genehmigung zur Einrichtung der Anstalt nachträglich nachzusuchen bzw. seinen Lebenslauf und den Einrichtungsplan der Anstalt einzureichen und gleichzeitig nachzuweisen, daß geeignete Unterrichtsräume und die zur Unterhaltung der Schule erforderlichen Geldmittel vorhanden sind. ... Der Bürgermeister"

Als Reaktion auf den Erlass des Regierungspräsidenten schreibt Kaplan Anderheyden am 11. September 1894 an den Herrn Bürgermeister Bender folgendes:

"Nach Rücksprache mit dem Centralvorstand erlaube ich mir, die Erlaubnis für den Unterricht an die aus der Volksschule entlassenen Knaben bei der königlichen Regierung hierdurch ergebenst nachzusuchen, und überreiche Euer Wohlgeboren zugleich die geforderten Anlagen zur gefälligen Weiterbeförderung. Die nötigen Geldmittel werden aus freiwilligen Beiträgen bestritten.

Mit Hochachtung zeichnet
Euer Wohlgeboren
ganz ergebenster
Anderheyden
Präses des Gesellenvereins"

Kaplan Anderheyden

Der Lebenslauf des Kaplan Anderheyden ist diesem Schreiben beigefügt. Der Lehrplan wird nachgereicht.

Unterrichtet wurde im Saal des Lokals von Michel Reimer auf der Neustraße.
Dieses Lokal war bis zum Bezug des Gesellenhauses (Grundsteinlegung am 7. April 1895 und Einweihung im folgenden Jahr) Vereinslokal des Gesellen-Vereins. Man darf wohl davon ausgehen, dass nach der Einweihung des Gesellenhauses der Unterricht dort stattgefunden hat.

Am 5. Oktober 1894 erhält der Kaplan dann folgendes Schreiben:

"Dem Kaplan Anderheyden zu Lobberich wird hierdurch aufgrund der allerhöchsten Kabinettsorder vom 10. Juni 1834 und des § 5 der Ministerial-Instruktion vom 31. Dezember 1839 unter dem Vorbehalte jederzeitigen Widerrufs die Erlaubnis zur Einrichtung und Leitung von Fortbildungskursen für die dem dortigen katholischen Gesellenverein angehörigen nicht mehr schulpflichtigen Knaben nach Maßgabe des vorgelegten Errichtungs- und Lehrplanes erteilt.
Siegel
Der Regierungspräsident
gez. von Terpitz Erlaubnisschein
I III B 6938"

Damit ist von Seiten der Königlichen Regierung die Fortbildungsschule offiziell bestätigt.

Lehrplan
der Fortbildungsschule des kath. Gesellenvereins
zu Lobberich

Unterrichtsgegenstände: Deutsch, Rechnen und Zeichnen

I. Deutsch

a) Rechtsschreiben: Diktate unter Berücksichtigung der am häufigsten vorkommenden Fehler, die gebräuchlichsten Fremdwörter, Anfertigung postfertiger Briefadressen, namentlich an Militärpersonen und Behörden
b) Briefschreiben: Übung brieflicher Satzformen, verwandtschaftliche und freundschaftliche Briefe; Briefe für den bürgerlichen und Geschäftsverkehr; Briefe an Behörden. Daneben Anfertigung von Schuldscheinen, Quittungen, Zeugnissen, Verträgen u.a.
c) Sprachlehre: im Anschluß an die Schreibübunge; hauptsächlich das Wichtigste von den Beugungsfällen und Übung der Fallverbindung.
d) Lesen: Übung der Lesefertigkeit für solche, denen es daran mangelt. Gebraucht wird das Handbuch zum Unterricht im Briefeschreiben von Neumann

II. Rechnen

Aufgaben aus dem gewöhnlichen bürgerlichen Leben unter Hinweglassung der selten vorkommenden Rechnungsarten; vie Kopfrechnen; daneben Aufstellung von Rechnungen und die einfache Buchführung.

III. Zeichnen

Geradlinige und krummlinige Figuren unter Zugrundelegung des Dreiecks, Sechsecks und Achtecks. Figuren mit freigeschwungenen Linien nach Vorlagen. Fachzeichnen namentlich für Schlosser und Schreiner.

Lobberich, d. 24. Oktober 1894
Anderheyden, Kapl. u. Präses

Aus dem Lehrplan geht einerseits hervor, dass Lerninhalte aus der Volksschule vertieft werden, andererseits Bildungsinhalte vorhanden sind, die deutlich in die berufliche Richtung weisen. Somit wird man die Fortbildungsschule wohl als "Vorläufer" der Berufsschule ansehen können.

Am 7. April 1895 wird dann der Grundstein für ein eigenes Gesellenhaus auf der heutigen Steegerstraße gelegt, und im Herbst folgenden Jahres zieht der Gesellenverein dort ein.

Die Lobbericher Samtindustrie erlangte in dieser Zeit Weltbedeutung. Durch die verstärkt angebotenen Arbeitsplätze stieg die Einwohnerzahl auf 7000. Ebenso stieg die Zahl der Mitglieder und Ehrenmitglieder des Gesellenvereins. Der Unterricht wurde bedeutend erweitert. Der Zeichenunterricht musste auf den Sonntagvormittag gelegt werden, da alle Abende in der Woche durch andere Fächer belegt waren.

Einrichtungsplan für den Unterricht an die aus der Volksschule entlassenen Knaben zu Lobberich unter Leitung des Kpl. Anderheyden
Unterrichtszeit Unterrichtsgegenstand Lehrpersonen
sonntags
8 Uhr Zeichnen für die untere Abteilung Hauptlehrer Neumann
9 Uhr Rechnen und Deutsch Lehrer Kremer
½ 10 – 11 Uhr Zeichnen für die obere Abteilung geprüfter Bauunternehmer Joh. Feldges

Welche Bedeutung die Schule hatte geht aus folgendem Schreiben hervor: Am 26. August 1902 schreibt Bürgermeister Heckmann an den Vorsitzenden des katholischen Gesellenvereins, dass er eine obligatorische Fortbildungsschule einzurichten gedenke. Bevor er die Angelegenheit dem Gemeinderat unterbreite, bittet er um eine gutachtliche Äußerung.

Der Vorsitzende des katholischen Gesellenvereins, Kaplan Schlieker, antwortet:

"Meines Erachtens würde es den hiesigen Verhältnissen am besten entsprechen, wenn die bisherige Schule des Gesellenvereins beibehalten würde (...)
Wenn der wohllöbliche Gemeinderat geneigt wäre, den Verein durch eine angemessene Zuwendung von zur Verfügung stehenden Mitteln in die Lage zu setzen, die erwünschte Erweiterung vorzunehmen (...), so wäre damit den hiesigen Verhältnissen am besten Rechnung getragen."

Kaplan Schlieker ließ dann auch das Vorderhaus bauen, da der vorhandene Raum den vielen Abteilungen und zahlreichen Aktivitäten - auch auf kulturellem Gebiet - nicht mehr genügte.

Mit dem Beginn des 1. Weltkrieges erlagen dann alle Einrichtungen dem Kriegsgeschehen.

Die obligatorische Fortbildungsschule

Schon früh nach dem Ende des Ersten Weltkrieges setzen Bestrebungen ein, die Fortbildungsschule wieder einzurichten. So schreibt am 26. Januar 1920 der Innungsausschuss an den Bürgermeister:

"Der Innungsausschuß Lobberich bittet den Herrn Bürgermeister auf die Tagesordnung der am 29. d. Mts. stattfindenden Gemeinderatssitzung die baldige Errichtung einer obligatorischen Fortbildungschule zu setzen.

I. A. Karl van Kessel
Albert Pasch
Albert Opdensteinen"

Am 26. März 1920 teilt Bürgermeister Eger dem Landrat in Kempen dann die Errichtung einer obligatorischen gewerblichen Fortbildungsschule mit. Der Gemeinderat hatte dies am 18. März 1920 beschlossen, das vorgelegte Ortsstatut genehmigt und die ebenfalls vorgelegte Schulordnung gutgeheißen. Dieser Beschluss kam wohl auf Drängen der Handwerksmeister zustande.

Am 23. September 1920 schreibt der Innungsausschuss nochmals an den Bürgermeister.

"Der Innungs-Ausschuß Lobberich hat in der letzten Versammlung beschlossen, an die Gemeindebehörde die Bitte zu richten, die Fortbildungsschule am 1. Oktober d. J. in Kraft treten zu lassen. Die Mitglieder des Ausschusses einschließlich der Mitglieder der anderen Innungen sind der Meinung, daß mit dem Beginn der Schule nicht mehr länger gewartet werden kann. Zudem ist der Beschluß zur Errichtung der Fortbildungsschule durch die Gemeindevertretung schon seit längerer Zeit herbeigeführt, so daß mal endlich die Sache in Angriff genommen werden muß.

I. A.
Karl van Kessel Albert Pasch
Schriftführer Vorsitzender"

Auf der Sitzung des Gemeinderates am 5. November 1920 wird dann der Schulvorstand und der Leiter der gewerblichen Fortbildungsschule gewählt. In den Schulvorstand werden gewählt: Josef Pauw, Mathias Schumann, Theodor Cremers, Heinrich Berrischen, Wilhelm Langenkamp, Theodor Niessen, Paul Peters, Johannes Timmers, Konrad Steeger. Zum Schulleiter wird Lehrer Frigge gewählt.
S c h u l o r d n u n g
für die gewerbliche Fortbildungsschule zu
L O B B E R I C H .
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Der §8 des Ortastatuts für die gewerbliche Fortbildungsschule der Gemeinde Lobberich lautet:

Zur Sicherung des regelmässigen Besuches der Fortbildungsschule Sowie zur Sicherung der Ordnung in der Schule und eines gebührlichen Verhaltens der Schüler werden folgende Bestimmungen erlassen, die für alle Schüler gelten:

1.) Die Schüler müssen sich zu den für sie bestimmten Unterrichtsstunden rechtzeitig einfinden und dürfen diese Stunden ohne eine nach dem Ermessen des Leiters der Schule auereichenden Entschuldigung nicht ganz oder zum Teil versäumen.

2.) Die Schüler müssen sauber gewaschen und reinlich gekleidet zur Schule kommen.

3.) Sie müssen die ihnen als nötig bezeichneten Lernmittel in den Unterricht mitbringen.

4.) Sie haben die Bestimmungen der für die Fortbildungsschule erlassenen Schulordnung zu befolgen.

5.) Sie dürfen den Unterricht nicht durch ungebührliches Betragen stören und die Schulgeräte und Lehrmittel nicht verderben oder beschädigen.

6.) Sie haben sich auf dem Wege zur Schule und von der Schule jeden Unfugs' und Lärmen zu enthalten.

7.) Sie haben den Anweisungen de Lehrer Folge zu leisten und den Lehrpersonen innerhalb und ausserhalb der Schule die schuldige Achtung zu erweisen.

Zuwiderhandlungen werden nach § 150 No.4 der Gewerbe-Ordnung der Fassung der Bekanntmachung vom 26.Juli 1900 mit Geldstrafe bis zu 10 Mark oder im Unvermögensfalle mit einem Tage Haft bestraft, sofern nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. Bei leichteren Fällen der Zuwiderhandlungen können von dem Schulleiter Schularreststrafen festgesetzt werden.

Auf die Bitte des Bürgermeisters vom 21. Dezember 1920, für den Unterricht an der neugegründeten gewerblichen Fortbildungsschule zwei Schulräume der Sassenfelder Schule in Anspruch zu nehmen, ist der Landrat "Einverstanden, in der Voraussetzung, daß der Volksschulunterricht in keiner Weise gestört oder beeinträchtigt wird." Damit konnte der Unterricht in der obligatorischen Fortbildungsschule aufgenommen werden, die sich schon bald gewerbliche Berufsschule nennt.

Aus dem Bericht über die gewerbliche Berufsschule gehen einmal die Kosten für den Unterhalt der Schule hervor, zum anderen gibt der Bericht aber auch eine Beschreibung der Schulsituation.

"Der Haushaltsplan schließt in Einnahme und Ausgabe ab

  • für 1923 mit 1.400.000.000 MM
  • für 1924 mit 4.400 M

Die Schule erfordert einen Gemeindezuschuß

  • für 1923 200.000.000 M
  • für 1924 ---

Die Schule besteht nun seit Januar 1921 und ist heute voll ausgebaut.

Sie umfaßt 6 Klassen: 3 Arbeiter- und 3 Handwerkerklassen. Für die Schüler aus den Handwerkerklassen sind, soweit es sich um Bauhandwerker, Metallarbeiter und Arbeiter der schmückenden Berufe handelt, außerdem besondere drei Zeichenklassen eingerichtet. Die Gesamtschülerzahl beträgt 180, je Klasse also 30. Die Schülerzahl der Zeichenklasse beträgt 25. Es werden insgesamt 30 Unterrichtsstunden in der Woche erteilt. Die Handwerker sind zu 6, die Arbeiter zu 4 Wochenstunden verpflichtet. Von den Pflichtstunden der Handwerker entfallen 3 auf den Zeichenunterricht. Die Schule hat 3 Säle in der Sassenfelder Schule und 1 Saal (Zeichensaal) in der Schulstraße inne. Der Zeichensaal ist mit Möbeln der früheren ländlichen Berufsschule in Dyck ausgestattet. Der Schulleiter ist Lehrer Faßbender. Während früher von den Lehrpersonen über das Betragen der Schüler und über den unregelmäßigen Schulbesuch sehr geklagt werden mußte, ist man heute mit den Schülern zufrieden. Der Schule wird von den Arbeitgebern und von einem großen Teil der Eltern großes Verständnis entgegengebracht. Soviel bekannt, ist man auch mit der Arbeit der Schule sehr zufrieden. Möge die Schule die Hoffnung, die man auf sie gesetzt hat, voll erfüllen."

Die ländliche Berufsschule

Der Bürgermeister bittet am 4. März 1925 um die Bewilligung einer „Beihülfe“ zu den Kosten der Ausstattung der ländlichen Berufsschule. Er teilt dem Landrat folgendes mit:

"Die ländliche Berufsschule (Lobberich - Dyck) der Gemeinde Lobberich ist als Pflichtschule im Herbst 1923 eröffnet worden. Sie war zusammen mit der gewerblichen Berufsschule in einem Schulgebäude des Ortes untergebracht. Mancherlei Umstände nötigten aber dazu, die Schule völlig von der gewerblichen Berufsschule zu trennen. Diese Trennung ist im Herbst 1924 durchgeführt worden. Hierdurch wurde es notwendig, einen Schulsaal in der Sektion Dyck vollständig neu auszustatten. Über die Kosten gibt die beiliegende Aufstellung Auskunft. Die Einrichtung der Schule war ein unbedingtes Bedürfnis. Als der Gemeinderat die Einrichtung beschloß, konnte er aber die Schwierigkeiten, die jetzt zu der Trennung von der gewerblichen Berufsschule geführt haben, nicht voraussehen (...) Ich bitte, von den Kosten einen möglichst hohen Teil auf Staatsfonds zu übernehmen."

Noch 1932 wird über die Schule berichtet:

"Die ländliche Fortbildungsschule hatte 14 Schüler. Anstelle des ausgeschiedenen Lehrers Hannen unterrichtete Rektor Matoni und anstelle des ausgeschiedenen Religionslehrers Kaplan Dr. de Cleur, Kaplan Lücker. Auch diese Schule ist in den Räumen der früheren Höheren Mädchenschule untergebracht."

Dies war möglich, weil die höhere Mädchenschule mit der höheren Knabenschule vereinigt wurde.

Fortbildungsschule für die weibliche Jugend

Nach einer Aufstellung des Bürgermeisteramtes vom 18. Sept. 1895 bestand in Lobberich eine Fortbildungsschule für Mädchen aus unteren sozialen Schichten, die vom Frauenverein unterhalten wurde und an der "eine besonders befähigte Dame den Unterricht erteilt Diese Einrichtung besuchten 42 Schülerinnen."


Aus Rhein u. Maas von 21. Dez. 1926

Aber erst am 19. Februar 1926 beschließt die Finanzkommission unter Punkt 10 die "Einrichtung einer Fortbildungsschule für die weibliche Jugend und Beschaffung der erforderlichen Möbel und Räume."

Die Finanzkommission spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass eine Baracke im Bongartzgarten aufgestellt und u.a. als Fortbildungsschule für die weibliche Jugend eingerichtet wird...
Der Gemeinderat beschließt am 29. März 1926 den Aufbau einer Holzbaracke im Garten des Bongartzstifts zum Preis von 14.500 M und die Einrichtung einer Kinderbewahr- und Haushaltungsschule in dieser Baracke.

Aus dem Verwaltungsbericht für die Jahre 1932/1933 geht hervor, "daß die Mädchenberufsschule als Zwangseinrichtung seit Ende des Schuljahres 29/30 aufgehoben ist. Nur noch freiwillige Kurse der verschiedensten Art haben im letzten Jahr abgehalten werden können, eine Reihe der früheren Beitragspflichtigen hat zu den Kosten dieser Kurse freiwillige Beiträge geleistet."

Der Neubau

Die Jahre des ersten Weltkrieges machen sich auch in der Schülerzahl der Berufsschule bemerkbar. So heißt es in dem Verwaltungsbericht von 1932/33:

"Das Schuljahr 1932/33 ist das Schuljahr der Berufsschulebbe. Der Geburtenrückgang der Kriegsjahre ist in der Schulbesetzung in vollem Umfange zur Auswirkung gekommen. Die in den Gründungsjahren der Schule ca. 200 betragende Schülerschaft ist auf den Tiefststand von 85 Schülern gesunken. Unter Beibehaltung der bisherigen Gliederung in 4 Klassen

a) des Nahrungsmittelgewerbes

b) der konstruierenden Berufe

c) der schmückenden Berufe und des Bekleidungsgewerbes

d) der ungelernten Berufe

wurden 2 Zeichenstunden durch Vereinigung der Lehrlinge des Bauhandwerks und des Metallgewerbes im Laufe des Schuljahres eingespart. Der Stundenplan wies für jede der 3 Handwerkerklassen 6 und für die Arbeiterklasse 4 Unterrichtsstunden auf. Außerdem wurde in jeder Klasse eine halbe Stunde Religionsunterricht erteilt (...) Endlich konnte die Berufsschule auch in den Besitz einer den Bedürfnissen entsprechenden Schuleinrichtung gelangen. Durch Bereitstellung von Regierungsmitteln konnten 1 Lehrsaal und 1 Zeichensaal fortschrittlich hergerichtet und ausgestattet werden. Außerdem wurde die Bedürfnisanstalt in einen annehmbaren Zustand versetzt. Gleichzeitig erhielt die Schule einen neuen Gas- und Wasseranschluß, im Zeichensaal Gasheizung und elektrisches Licht für Haus und Hof. Die sämtlich von Lobbericher Handwerkern ausgeführten Bauarbeiten haben gezeigt, wie sehr gerade das Handwerk an der Erhaltung und dem zweckdienlichen Ausbau der hiesigen Berufsschule interessiert ist, gingen doch die Leistungen der Handwerker zum Teil erheblich über das nach der Ausschreibung pflichtmäßig zu Leistende hinaus. Die gewerbliche Berufsschule war am Schluß des letzten Jahres von 123 Knaben besucht. Die Schule ist seit der Vereinigung der Höheren Mädchenschule mit der Höheren Knabenschule in den Räumen der früheren Höheren Mädchenschule untergebracht. Für die Ausstattung der Schule wurden benutzt: das Mobiliar der ländlichen Berufsschule, die durch die Neuanschaffung bei der Höheren Knabenschule freigewordenen Zeichentische, Stühle, Schränke und Pulte aus der früheren Höheren Mädchenschule. besondere Kosten sind also nicht entstanden. In der Schulleitung ist eine Änderung nicht eingetreten."

Die Unterbringung in der Höheren Mädchenschule hat aber den Bedürfnissen der Schule nicht gereicht und so beginnt man mit einem Erweiterungsbau der Schule. Am 10. Juni 1933 wird zur Einweihung der neuen Berufsschule für Dienstag, den 13. Juni eingeladen. In der Anzeige heißt es: "Am Dienstag, dem 13. ds. Mts., nachmittags 5 Uhr, findet in der Berufsschule an der Neustraße die Einweihung der neuen Berufsschule statt. Zur Teilnahme an dieser Feier werden Sie hiermit ergebenst eingeladen." Eingeladen werden: Domkapitular Boers, Dr. Kaiser, das Berufsschulkuratorium, der Vorsitzende des Innungsausschusses, Birker, sowie die Herren Obermeister der Innungen.

Der "Zweckverband"

Die Schülersituation in Lobberich und den umliegenden Orten, wie auch die Situation des Lehrkörpers lassen eine dezentralisierte Beschulung bald nicht mehr zu. So entschließen sich die Gemeinden Lobberich, Hinsbeck, Breyell, Boisheim, Kaldenkirchen, Leuth und Bracht die Rechtsverhältnisse des durch Landratsbeschluss vom 6. März 1937 gebildeten Zweckverbandes durch eine Satzung zu regeln. Der § 1 dieser Satzung umreißt die Aufgabe des Zweckverbandes. Seine Aufgabe "...ist die Einrichtung und Unterhaltung einer gewerblichen, kaufmännisch und hauswirtschaftlichen Berufsschule nach Maßgabe einer noch zu erlassenden Berufsschulsatzung"

Aus dem Versicherungsschein des preußischen Versicherungsverbandes für Gemeinden u. Gemeindeverbände geht hervor, dass die Haftpflichtversicherung am 16. Juni 1937 mittags um 12 Uhr beginnt. Damit wird auch der Beginn der Tätigkeit des "Zweckverbandes" dokumentiert, ebenso die Anzahl der Schüler (520) und Lehrpersonen (10).

Die 1933 eingeweihte Berufsschule gerät schon bald in Raumnot. So entschließt man sich, das Lagergebäude des ehemaligen Betriebes Utzenrath umzubauen. Am 2. Mai 1939 erscheint dann im "Niederrheinischen Tageblatt" folgender Artikel:

Berufsschule "Grenzland" gerichtet

Richtfest in Lobberich – Feier im kleinsten Kreis – Wie wird die Schule?

Am Dienstag wurde in der Berufsschule "Grenzland" in schlichter Weise das Richtfest gefeiert, an dem neben den am Bau bisher beteiligten Handwerkern und Arbeitern der Vorsteher des Berufsschul-zweckverbandes Grenzland, Bürgermeister Marx und die Berufschullehrer-schaft teilnahmen. Die Skizze des Berufsschülers W. Vermöhlen, Lobberich, ist dem heutigen Stande der Arbeiten etwas vorausgeeilt und versucht ... ein Gesamtbild des alten und neuen Berufsschulgebäudes zu vermitteln . Die alte Rektorwohnung (im Bilde links) wird im Obergeschoß die Hausmeisterwohnung und im Erdgeschoß neben dem Dienstzimmer des Hausmeisters einen Aufenthaltsraum haben. ... Das bisherige Schulgebäude (Mitte des Bildes) birgt drei Unterrichtsräume für die Knaben. An der dem Beschauer abgewandten Seite des einstöckigen Gebäudes werden die Säle wie an der Straße große Fenster erhalten, durch die die Belichtung der Räume bedeutend verbessert ist. Das umgebaute Lagergebäude des ehemaligen Betriebes Utzenrath (rechts) wird außer den Zimmern für Leiter und Lehrer einen großen Küchenraum mit 6 Einzelküchen, eine besondere Waschküche, einen großen Garderobe- und Umkleideraum für Mädchen und sechs Unterrichtssäle enthalten, die in der Hauptsache den Mädchen dienen sollen.

Die Schule wird für Knaben und Mädchen zwei vollkommen abgeschlossene Schulhöfe haben. Von jedem kann man unmittelbar in die Flure des alten und neuen Teiles der Schule gelangen, so daß es möglich ist, die Unterrichtsräume zwischen Knaben- und Mädchenabteilung nach Bedarf zu wechseln. Während die Innenausgestaltung der Schule in bezug auf Zweckmäßigkeit und Schönheit allen Ansprüchen gerecht zu werden vermag, kann der Bau nach außen hin nur das Bild eines nüchternen Zweckbaues abgeben, was bei der Bescheidenheit der zur Verfügung stehenden Geldmittel leider mit in Kauf genommen werden mußte. Immerhin läßt sich eine allzu nüchterne Wirkung vermeiden, wenn der 500 qm große Vorhof der Mädchenschule gärtnerisch so gestaltet wird, daß Rasen, Sträucher und Bäume der Gesamtanlage eine schmucke Umrahmung geben (...). Während das Richtfest im engsten Rahmen stattfand, ist in Aussicht genommen, die Übernahme und Einweihung der Schule im Herbst besonders festlich zu begehen.

Die Schule nahm dann ihre Tätigkeit in vollem Umfang auf. Doch die Kriegsjahre bringen auch für die Schule Einschränkungen mit sich. Am 25. April 41 berichtet der Berufsschuldirektor dem Vorsteher des Berufsschulzweckverbandes

"An der Berufsschule Grenzland sind Einschränkungen des Unterrichtsbetriebes für das Jahr 1941/42 gegenüber dem Schuljahr 1940/41 nicht eingetreten. Wegen Lehrermangels ist die an sich notwendige Aufteilung der hier bestehenden kaufmännischen Unterstufe in 2 Parallelklassen nicht möglich. Die kaufmännische Unterstufe umfaßt 51 Schüler und Schülerinnen. Ich hoffe, nach den Herbstferien die Aufteilung dieser Klassen zu ermöglichen. Die hauswirtschaftlichen Klassen werden zur Zeit nur mit 5 Wochenstunden beschult, und zwar mit Rücksicht auf den Mangel an Unterrichtsraum (Küche, Bügelzimmer usw.)."

Der Neubeginn Am 19. Oktober 1945 berichtet der Vorsteher des Berufsschulzweckverbandes Grenzland dem Landrat in Kempen:

"Betrifft: Sonderkurse an Berufsschulen - Verfügung vom 13. Oktober 1945 a) An der Berufsschule "Grenzland" in Lobberich bestehen 3 Klassen für das Textilfach. b) Das Ziel der Klassen ist die Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung. c) Die Schülerzahl je Klasse war in den letzten Jahren etwa 30. d) Unterrichtet wurden Textillehrlinge im Alter von 14 - 17 Jahren. e) Es handelt sich um Lehrlinge der Samtwebereien."

Am 20. Dezember 1945 berichtet der Bürgermeister dem Landrat in Kempen:

„Zu Frage 1: Die Schule ist wieder gebrauchsfähig. Zu Frage 2: Ja, es werden schon seit Oktober Lehrlingskurse erteilt. Zu Frage 3: Für die Handwerkerklassen sind noch Modelle, für die Weberklassen noch Stoffarten, Webe-muster usw., für die hauswirtschaftlichen Klassen noch Nähmaschinen und Herde vorhanden. Von der Bücherei ist auch nach Aussonderung des unerwünschten Schrifttums, noch manches erhalten geblieben. Welche Bücher beim Unterricht benutzt werden können, muß noch entschieden werden. Zu Frage 4: Zunächst, d.h. solange nur Lehrlingskurse stattfmden, ist ausreichendes Personal vorhanden. Bei Aufnahme des vollen Unterrichts fehlen ein Handelslehrer, 1 Lehrer für Baugewerbe und schmückende Berufe sowie eine Gewerbelehrerin für Hauswirtschaft oder für Schneiderinnen und Handarbeit. Ersatzkräfte stehen nicht zur Verfügung."

Der Oberkreisdirektor des Kreises Kempen-Krefeld schreibt dann am 11. Juli 1946 an den Herrn Vorsteher des Berufsschulzweckverbandes "Grenzland" in Lobberich folgendes:

"Die Militärregierung teilte mir unter dem 06.07.1946 REF.Nr. 526/MG/19/390 folgendes mit: 1. Hiermit wird vorläufige Genehmigung zur Wiedereröffnung folgender Schulen im Landkreis Kempen-Krefeld erteilt: Berufsschulzweckverband "Kempener Land", Kempen Berufsschule "Grenzland", Lobberich, Verbandsberufsschule "Schwalmtal", Amern 2. Es ist Kenntnis davon genommen worden, daß nur von der Mil.Reg. genehmigte Lehrpläne benutzt werden. 3. Sie wollen das genaue Datum der Eröffnung melden.

So beginnt die Schule schon kurz nach dem Krieg wieder ihre Tätigkeit, wenn auch zunächst nur in Kursen für die Samtweber. Inzwischen ist Fräulein Herrmann kommissarische Leiterin der Berufsschule. An sie schreibt der Gemeindedirektor am 27.07.46:

"Die endlich genehmigte Wiedereröffnung der Berufsschule habe ich Ihnen schon mitgeteilt. Ich bitte Sie nunmehr um Angabe über die in den nächsten Wochen bis zur Eröffnung durchzuführenden Arbeiten, Anschaffungen und sonstigen Maßnahmen besonders hinsichtlich des Lehrkörpers Ich bitte um eine diesbezügliche Besprechung noch vor Antritt Ihrer Ferien."

Fräulein Hermann antwortet am 29.07. 46:

"Bis zum Wiederbeginn des Berufsschulunterrichtes (9. September 1946) wäre folgendes zu erledigen: 1. Rückgabe der Nähmaschinen von Firma de Ball (2) und Bongartz-Stift (3) 2. Instandsetzung der Türen in der Berufsschule 3. Beschaffung von Glühbirnen (Antrag nach Kempen ist gestellt) 4. Schulspeisung 5. dringend: Lehrkraft für den kaufmännischen Unterricht in den Kontorklassen Mindestmaß der zu erteilenden Unterrichtsstunden: 8. Selbst bei dieser Zahl erhalten die Haustöchterklassen nicht den vorgeschriebenen Unterricht von 6 Stunden, weil Fräulein von Geisau durch die Verkäuferinnenklassen zu sehr in Anspruch genommen ist. 6. Befreiung von Herrn Pirenz (Hausmeister) von der Reinigung in der Sassenfelder Schule."

Wie weit diese Punkte erfüllt wurden, welchen Umfang die Schule schon bald annahm und mit welchen Schwierigkeiten man zu tun hatte, geht aus folgendem Bericht hervor: Auf der Sitzung des Verbandsausschusses des Berufsschulzweckverbandes "Grenzland" vom 1. April 1947, auf dem "grundlegende Fragen für die Entwicklung der Berufsschule des Zweckverbandes "Grenzland" geklärt werden sollen", erstattet Frl. Herrmann einen ausführlichen Bericht über die gegenwärtigen Verhältnisse an der Berufsschule.

"Die Berufsschule wird seit der Wiederaufnahme des Unterrichts von 682 Schülern besucht, davon entfallen 532 auf die Mädchenabteilung. Z.Zt. werden 25 Klassen beschult und zwar: von der Bekleidung 1 Weber- 1 Schneider- und 1 Schneiderinnenklasse vom Handel 2 Kontor- und 2 Verkäuferinnenklassen von der Körperpflege 2 Friseurklassen von der Hauswirtschaft 14 Haustöchterklassen‚ ferner 2 Hilfsarbeiterklassen, davon 1 in Lobberich, 1 in Bracht. Die Stärke der Klassen beträgt bei den Fachklassen im Durchschnitt 20 bis 25 Schüler, in den Haustöchterklassen 30 bis 32 Schülerinnen. Der Schulbesuch ist einigermaßen zufriedenstellend, nur der Mangel an Schuhwerk und die Überfüllung der Omnibusse wirken sich ungünstig auf die Frequenzzahl aus."

Seit Wiedereröffnung der Schule wird hier auch die Schulspeisung durchgeführt Die Schüler erhalten Suppe und ein Brötchen zum Preis von 0,23 RM. Gemeindedirektor Smeeets gab auf dieser Sitzung nochmals einen Rückblick über seine Bemühungen, die vor einigen Jahren zur Berufsschule Viersen abgewanderten Fachklassen an die Berufsschule "Grenzland" zurückzuholen. In Anbetracht der ungewissen Finanzlage habe man auf diesen Plan verzichtet. Inzwischen habe sich die Lage insofern verändert, als die Berufsschule in Viersen bereit sei, diese Fachklassen an Lobberich zurückzugeben.

Die Erweiterung

In den folgenden Jahren nimmt die Schülerzahl ständig zu, sodass, nicht zuletzt aufgrund der Berufsschulumlage der Gemeinden, der Kreis sich 1959 zu einem Erweiterungsbau entschließt. Blick auf das stattliche Kreisberufsschulgebäude von der Neustraße aus. Unter der Leitung des Architekten W. Vermöhlen (er hatte schon 1939 die Zeichnung für den Umbau des Lagers Utzenrath und für die Neugestaltung der damaligen Berufsschule angefertigt) entsteht in 2-jähriger Bauzeit das neue Berufsschulgebäude, in dem zu Ostern 1961 die Errichtung einer Haushalts- und einer Handelsschule geplant ist. Es ist ein neuer Klassentrakt mit zehn Klassenräumen und den dazugehörigen Lehrmittelräumen erstellt worden. Hinzugekommen sind zwei Aufenthaltsräume, ein großer Filmraum wie auch eine große Pausenhalle. Im Obergeschoss befindet sich ein Experimentierraum, wahrend im Keller neben einem Brauseraum mit 10 Brausen und einem Waschraum zwei Umkleideräume untergebracht sind. Den einzelnen Geschossen sind Toilettenräume für Jungen und Mädchen angegliedert worden. Nach der kommunalen Neugliederung und mit dem Neubau der gewerblichen Abteilung in Kempen vollzieht sich auch ein Strukturwandel in der Beschulung der Berufsschüler.

Die in Lobberich ansässigen gewerblichen Klassen werden nach und nach in Kempen beschult. Die Agrarwirtschft wird in Willich zentralisiert.

Vorläufig letzte Baumaßnahmen Das ehemalige Lehrerzimmer (links) steht dem Ausbau der Färberstraße im Weg.

aus Grenzland-Nachrichten vom 24. März 1983:

Platz für den Ausbau der Färberstraße müssen Anbauten der Berufsschule machen: in dieser Woche rückte der Bagger an,
um die eingeschossigen Gebäudeteile abzureißen. (...) Foto: Meis


links: das Lehrerzimmer an der Kempener Straße - Foto: Lobberland

Die Schule heute (1994)

Die Berufliche Schule in Nettetal als Teil der Bündelschule der Bereichen Sch ulen des Kreises Vierren in Kempen umfaßt sowohl Berufsfachschulen als auch verschiedene Berufsschulklassen.

Als Vollzeitschulen aus dem Bereich Wirtschaft und Verwaltung werden an unserer Schule geführt:

  • die Berufsfachschule Typ Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule) und zum anderen

  • die Höhere Berufsfachschule (Höhere Handelsschule) mit den Fachrichtungen Betriebswirtschaft und Bürowirtschaft

In der Abteilung Ernährung und Hauswirtschaft werden

  • die einjährige (für Schülerinnen/Schüler mit Fachoberschulreife) und

  • die zweijährige Berufsfachschule geführt.

Besonders hervorzuhenen ist die zweijährige Berufsfachschule ftir Soziales und Gesundeitswesen mit der Fachrichtung Sozialpflege.

Hier wurden im Schuljahr 89/90 die Zeichen der Zeit richtig erkannt und diese Berufsfachschule eingerichtet. Sie vermittelt im Pflegebereich eine entsprechende Grundausbildung für kommende Fachkräfte.

Im Teilzeitbereich sind in Nettetal. verschiedene Berufsschulklassen eingerichtet.

Für Praktikantinnen und Praktikanten, die zur Vorbereitung ihrer Ausbildung als Altenpfleger ihr Praktikum in Altenpflegestätten durchführen, ist eine Praktikantenklasse für Sozial- und Altenpflege eingerichtet worden, die einmal in der Woche besucht wird.

Im Bereich Textil/Bekleidung werden die Auszubildenden in allen drei Ausbildungsstufen berufsbegleitend zum Teil an 2 Tagen in der Woche unterrichtet. Durch die neu eingerichteten Werkräume kann im Fach Technologische Übungen verstärkt auf praktische Probleme eingegangen werden.

Das Schulpflichtgesetz schreibt vor, daß für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis auch die Berufsschulpflicht besteht. Für diese Jugendlichen wird im Bereich Ernährung und Hauswirtschaft einmal wöchentlich ein Berufsschultag angeboten.

Im Bereich Wirtschaft und Verwaltung wird für die Berufsfelder Verkäufer (Ausbildung soll umgestellt werden) bzw. Kaufleute im Einzelhandel sowie für Kaufleute im Große und Außenhandel der Berufsschulunterricht in Nettetal durchgeführt.

Gebäude und Einrichtungen werden auch von der VHS genutzt.

Quellennachweise

Schriften:

  • Rhein u. Maas, Annocenblatt für den Niederrhein
  • Niederrheinisches Tageblatt
  • Rheinische Post
  • Grenzland-Nachrichten
  • Lobberich im Aufbruch (Dr. Theo Optendrenk, 1993)
  • 1865-1965 Kolpingfamilie Lobberich

Archive:

  • Nordrhein-Westfälisches Hauptstaatsarchiv Akte Regierungspräsident Düsseldorf 21881 ff
  • Landratsamt und Kreisausschuss Kempen 247
  • "Die öffentlichen und privaten Unterrichtsanstalten im Kreise Kempen" Kreisarchiv Viersen
  • Gemeinde-Archiv Lobberich 1251 ff

Der ursprüngliche Aufsatz ist entnommen aus:
 Berufliche Schulen des Kreises Viersen Nettetal (Hg):

100 Jahre Berufliche Schulen Lobberich 1994, Seiten 6 - 45

und wurde an verschiedenen Stellen ergänzt.

Der Urheber des Aufsatzes, Hans Aldenkirchs, hat der Veröffentlichung an dieser Stelle am 22. Juli 2011 zugestimmt. Herzlichen Dank!

Das Bild aus den GN von 1983 stellte Manfred Meis zur Verfügung.


Schulgeschichten in Lobberich

 Link Anlässlich des Jubiläumsjahres 2011 verfasster Bericht von Handelslehrer Erwin Bauschmann.

RP-Link Rheinische Post 2. Januar 2022: "Standort Lobberich ist angezählt"
Nach dem Schulentwicklungsplan des Kreises Viersen wird der Standort der Berufsschule in Lobberich aufgegeben.
Unklar ist bisher nur, wann das der Fall sein wird. Am Hauptstandort in Kempen müssen erst neue Räume entstehen.

Link RP Rheinische Post 2. Juli 2022: CDU fragt nach Zukunft des Berufskolleg - Gebäudes
(Die CDU) will unter anderem von Bürgermeister Küsters wissen. (...) ob sich die Verwaltung schon Gedanken über eine Nachnutzung des auslaufenden Standortes desRhein-Maas Berufskollegs in Lobberich gemacht hat.