Weltweit die einzige Kleinstadt mit authentischem
Gaslicht seit 1887:

Gaslicht in Lobberich:

Fragen und Antworten für Skeptiker

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Fragen und Antworten für Skeptiker
Streit um das Gaslicht - seit 1887
Vision: Vermarktung und Würdigung des Gaslichtes

Gaslicht - Maskottchen

Kulturelle Überlegungen
Kleine Geschichte der Lobbericher Gasversorgung als erstes Zeichen des Fortschrittes


F: Ist denn der Betrieb von Gaslaternen wirtschaftlich bzw. effizient?
Ein Zeitungsartikel nennt Betriebskosten von 414 Euro pro Laterne.
A:

Effizienz fragt nach Einsatz von Energie im Verhältnis zur Lichtausbeute.
Gaslicht ist nach dieser Defiition keine effiziente Beleuchtung. Ebenso wie Burg Ingenhoven, Haus Erlenbruch und die Hinsbecker Stammenmühle im Vergleich zum Stand der Technik nicht effizient beheizt werden können. Auf der Nutzenseite steht der Erhalt eines Kulturgutes im öffentlichen Raum. (Und die Lichtausbeute kommt hinzu.)

Dieses Kulturgut ginge verloren, wenn nur die Hülle stehen bliebe: Selbst eine eventuelle LED-Atrappe (die der Gaslichtqualität sehr nahe käme) kann das nicht leisten.

Der Berechnung des Zeitungsberichtes vom 18.10.2010 - vonach die Laternen 414,- Euro/Jahr kosten setzen wir die Zahlen für Berlin 2008 entgegen: 44.000 Gasleuchten verursachten laut Ergebnis des Landeshaushaltsplans Unterhaltungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungskosten von 5,66 Millionen €.

Das sind 129 Euro jährlich pro Gasleuchte. Weinger als 1/3 der hier angegebenen Kosten.

(Hinweis: Zahlen sind aus 2010 und waren in Zeiten hoher Gaspreise sicher nicht aktuell. Inzwischen sind die Gaspreise in Großhandel wieder auf Vorkriegsniveau - für Personalkosten kann ma was draufschlagen. Den Kosten stehen Pauschalen der Stadt von 150€/Jahr entgegen.)

F: Ist Gaslicht noch zeitgemäß?
Es kann ja kein Zufall sein, dass alle anderen Städte die Laternen längst abgebaut haben.
A: Gaslicht ist nicht in dem Sinne "zeitgemäß", dass es die billigste Methode wäre, Helligkeit zu schaffen.
Aber auch Windmühlen und mechanische Webstühle sind nicht mehr Stand der Technik, Burgen und Schlösser sind kaum zu heizen.
Wir erhalten sie dennoch für die Nachwelt, nach Möglichkeit werden sie auch genutzt.

Gegenfrage: Sind Kamine, in denen Holz zum Heizen verfeuert wird "zeitgemäß"?
Sind Kerzen zur Beleuchtung "zeitgemäß"? (... und werden sie deswegen verboten oder abgeschafft?)

F: Ist der Betrieb von Gaslaternen mit höherem Wartungsaufwand verbunden?
A: Eine Reinigung von Scheiben wäre auch bei Elektroleuchten erforderlich. Es müssen bei Gaslaternen aber zusätzlich Düsen gereinigt und Glühstrümpfe ausgetauscht werden. Aufwand (gemessen in Neuss) 7 Minuten pro Wartung, und das 2x im Jahr. Über die Lebensdauer (hier mit nur 50 Jahren angesetzt) wären das unter 12 Stunden.
Durch die Hochwertigkeit der bei Gasleuchten verwendeten Materialien haben diese aber eine deutlich längere durchschnittliche Lebensdauer als Elektroleuchten. Fairerweise muss der Arbeitsaufwand beim Austausch der Lampen eingerechnet werden. Vom Aufwand für die Schaffung völlig neuer Infrastruktur beim Ersatz von Gas- durch Strombeleuchtung ganz zu schweigen
F: Haben Gasleuchten Denkmalschutzwert?
A:

Die Stadt Düsseldorf hat das inzwischen mit einem eindeutigen "Ja" beantwortet. Dort stehen die Gaslaternen unter Denkmalschutz:

Lesen Sie dazu Definitionen von "Denkmalen":

  • Denkmale werden als historische Sachen (...) definiert, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
    Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
  • Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, (..)  Denkmalbereiche können (...) Straßenzüge (...) sein.
    (Denkmalschutzgesetz NRW )
  • Kulturdenkmale (...) sind Sachen, (...) an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (Denkmalschutzgesetz)

Der Begriff "Denkmal" beschreibt unsere Gaslaternen damit recht gut.
Völlig unbegreiflich erscheint vor diesem Hintergrund die Idee, lediglich den Erhalt der Hülle zu befürworten, dann aber bis ins letzte Schräubchen und ohne Rücksicht auf einen Betrieb elektrisch zu betreiben.

F: Wäre es sinnvoll, die Leuchten zu erhalten, aber darin Elektrolicht zu installieren?
A:

Das wurde in manchem Garten schon gemacht. Die Gaslaternen zerstört diese Vorgehensweise regelmäßig, da sie ihre Langlebigkeit (ein mehrfaches von Elektroleuchten) auch aus ihrer Bauweise beziehen: Der Mast ist mit Gas gefüllt, was der Korrosion von innen heraus (mangels Sauerstoff) entgegen wirkt, die Laterne selber ist offen um die heißen Abgase abführen zu können. Diese Hitze verdampft eventuelles Kondenswasser.
Elektrizität muss dagegen spritzwassergeschützt (und die Lampen dicht) sein. Schwitzwasser und Feuchtigkeit sollen erst gar nicht rein, kommen aber auch nicht mehr raus.
Gasmasten (sie haben keinen Wartungszugang) aufzusägen und Stromleitungen hindurchzuführen bedeutet deren Zerstörung.
Man sollte derlei "Frickelei" den Gartenlaternen überlassen, wo sich die Bastler nur selber schädigen können.

Nicht zuletzt: Eine Lampe, die mit Strom leuchtet ist ebensowenig eine Gaslaterne wie eine blaue Platte mit Dieselgenerator auf dem Dach eine Photovoltaikanlage ist.

F: Sollte man aus ökologischen Gründen die Gaslaternen durch elektrisch betriebene Leuchten ersetzen?
A:

Wer aus Gemeinschaftskassen und Anwohnerbeiträgen Geld zur Verfügung stellt um einen ökologischen Effekt zu erreichen, sollte bitte auch hier nach Effizienz fragen. Er wird schnell darauf kommen, dass das besser gehen kann, als Kleinverbrauchern das Gas abzudrehen und dafür Elektroleuchten aufzustellen.
Eine Tonne CO2 Zertifikat ist im Jahre 2022 für ca 25,- € zu haben. Stehen 5000,- für die Schaffung eines neuen elektrischen Lichtpunktes zur Verfügung? Dann könnten - sofort! - Zertifikate für 200 t Treibhausgas erworben und vernichtet werden. Mindestens wäre Zeit genug gewonnen, um die Laternen auch CO2 neutrales Biogas umzustellen.

Zudem: Gaslaternen benötigen zwar mehr Leistung für gleiche Helligkeiten als LED-Leuchten.
Worauf es ankommt, ist wohl der CO2 Ausstoß. Genaue Vergleichszahlen sind aber schwierig: Bei der hochedlen Energieform "Strom" hängt er davon ab, wie dieser erzeugt wurde. Beispiel: Pro KWh setzt Gas 200g CO2 frei, Braunkohlestrom aber fast das 6-fache: 1150g. Frage: wo stehen die Kraftwerke, die Nettetal versorgen? Womit werden sie befeuert?
Regenerativ erzeugter Strom zum Betrieb wäre natürlich ideal. Ebenso wie Biogas für die Laternen. Beides ist denkbar, aber noch nicht üblich.

Eine Umrüstung der über 5.000 Elektroleuchten Nettetals auf Gastechnik fordert niemand ernsthaft. - Hier kann daher der bereits vorhandene Stromanschluss mit LED-Technik effektiver verwendet werden.
Kritisch verfolgen wir, dass es bei der Einführung von LED-Leuchten häufig zunächst den Gaslaternen "an den Kragen" geht. Das kann damit zusammenhängen, dass Behauptung einer sog. "Wohnumfeldverbesserung" die Anwohner mit erheblichen Beträgen an den Kosten beteiligt werden können, ohne dass der jahrelange finazielle Vorteil durch geringere Energiekosten dabei einberechnet würde.
Wer dem Geld folgt, zweifelt schnell an der Begründung "Umweltschutz":

Fragen Sie einfach Betreiber der Windkraftanlage Oirlich über die Haltung der Stadtwerke Nettetal oder Betreiber von Solaranlagen.

F Wer verdient an einem Abriss, wer muss zahlen?
A

Nach einem Abriss und Neuinstallation von LED an Stelle des Gaslichtes sind die Wartungs- und Betriebskosten billiger.
Verdienen tun also - solange die Lampen stehen - die Betreiber, im Falle Nettetals die Firma Stadtwerke Nettetal GmbH.
Was oft vergessen wird: Die Investitionskosten werden zu einem großen Anteil auf die Anwohner*innen umgelegt. Denen wird die elektrische Massenware als "Wohnumfeldverbesserung" vorgestellt, was nach dem KAG (Kommunales Abgabengesetz) die Begründung zur Beteiligung liefert. Auf Anliegerstraßen sind das auch schon mal 60% der Kosten.
Die alte Weisheit: "We-ä de Músik bestellt mut se aan't suupe halde" (etwa: "Wer bestellt muss auch zahlen") gilt hier nicht:
Für den beauftragten Betrieb SWN GmbH rechnet es sich also, die vorhandene Infrastruktur verrotten zu lassen oder schlecht zu reden um danach bei der Politik (meist technische Ausschüsse) deren Vollersatz zu fordern, der aber nur zum geringeren Anteil selbst bezahlt werden muss.
Von der direkten Folge der Installation neuer Infrastruktur (Einsparungen durch den Betreiber) haben die Anwohner also nichts. Im Gegenteil: oft haben sie sich gegen die Neuanlage sogar gewehrt.
Für die Allgemeinheit (also uns, die Stadt Nettetal) wird es ebenfalls teurer. Neuanlagen müssen - anders als Gaslaternen - Anforderungen erfüllen die aus Zeiten kommen, als "möglichst hell" auch "besonders gut" war. Dies ist im Zusammenhang mit Insektenfreundlichkeit und "Light Pollution" überholt. Daher wurden z.B. 2010 mehr Lichtpunkte (Lampen) aufgestellt, als vorher vorhanden waren.
Aus dem Stadtsäckel bekommt die Fa. SWN GmbH für jeden Lichtpunkt eine Pauschale. (Stand 2010). Je mehr Lichtpunkte, je mehr Geld.
Über die der Allgemeinheit (also der Stadt Nettetal) zukommende Konzessionsabgabe, machte sie in 2019 und 20 jeweils Millionengewinne.

Können die Stadtwerke den Mehraufwand verkraften?

Ein paar Zahlen: : Im Geschäftsbericht 2020 ist die Rede von 477.700.000 KWh Energie, die die Stadtwerke (Gas und Strom) umsetzen. Die Stadtwerke erzeugen mit diesem und anderen Geschäften einen Überschuss von über 55,- €. wohlgemerkt: pro Einwohner Nettetals. (42.500)
Noch ein Preis: Die Gaslaternen kosteten pro Einwohner (Großhandelspreis "Erdgas" für den Folgetag am 24. Oktober) lt. Bundesnetzagentur im Oktober 2022 - also mitten in der Krise)...: 5 Eurocent. (allerdings: stark schwankend...)