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Weltweit die einzige Kleinstadt mit authentischem
Gaslicht seit 1887:

Gaslicht in Lobberich:

"Du zahlst (Anwohnerbeiträge), wir sparen (Energiekosten)"

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Fragen und Antworten für Skeptiker
Streit um das Gaslicht - seit 1887
Vision: Vermarktung und Würdigung des Gaslichtes

Gaslicht - Maskottchen

Kulturelle Überlegungen
Kleine Geschichte der Lobbericher Gasversorgung als erstes Zeichen des Fortschrittes


Hier finden Sie Zitate aus dem Anschreiben seitens der Stadtverwaltung an die Anwohner
Ein Kommentar ist kursiv eigefügt.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die hier genannten Kommentare den Wissensstand eines Nicht-Fachmannes wiedergeben und entsprechend gewertet werden sollten. Sie stellen keine Tatsachenbehauptung dar.
Ich bin an der Korrektur falscher Daten natürlich interessiert und werde diese unverzüglich einbauen.

Ralf Schmeink


Information zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Brabanter Straße

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadtwerke Nettetal haben begonnen, in ihrer Straße die Gas- und Wasserleitungen zu sanieren.

Gleichzeitig muss die vorhandene, mit Gas betriebene Straßenbeleuchtung altersbedingt ausgetauscht werden.

Diese Behauptung ist nicht belegt.
Die vorhandenen Gaslampen könnten natürlich auch gewartet oder  deren Technik erneuert werden.

Es ist vorgesehen, die Gaslaternen durch Elektrolaternen zu ersetzen.
In der Brabanter Straßen werden 11 alte Gaslaternen demontiert und 12 neue Elektroleuchten aufgestellt.
Die neuen Elektroleuchten verfügen über LED-Technik; diese hat den Vorteil, dass im Verhältnis zu einer konventionellen Beleuchtungstechnik ca. 50% Energie eingespart wird.

.... falls nur 50% Energie eingespart würde, verschlechtert sich sogar die Ökobilanz, da bei der Stromerzeugung im Vergleich zur Verbrennung von Gas als Primärenergie mehr als doppelt so viel CO2 - Äquivalenzen gerechnet werden müssen.

Die neu zu errichtende Anlage entspricht den Anforderungen der EN 13201. Dies ist die Europäische Normung, die bei der Planung von Neuanlagen und bei Sanierungen der Straßenbeleuchtung anzuwenden ist.

Die vorhandenen Gasleuchten hätten allerdings Bestandsschutz.gehabt.
Eine Renovierung ist nicht vorgeschrieben.

Der Lichtstrom der Anlage steigt von 22.000 Lm (Lumen) auf 32.400 Lm. Der Lichtstrom ist ein Maß für die gesamte von einer Strahlungsquelle ausgesandte sichtbare Strahlung. Durch den höheren Wirkungsgrad und die günstigere Lichtverteilung der neuen Leuchten liegt eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung vor.

...und über diesen Hebel können wir Sie an den Kosten beteiligen, denn:

Diese Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlage ist eine anliegerbeitragspflichtige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW).

Der Gesetzestext spricht hier davon, dass Anwoner beteiligt werden können. "Die kommunalen Gebietskörperschaften können als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erheben." (Link)
Die Entscheidung fiel demnach in Nettetal, nicht in Düsseldorf.
Fair wäre demnach auch die Formulierung gewesen: Wir haben beschlossen, Ihnen einen Teil der Kosten zu übertragen.

(...)

Der Rest des Schreibens (etwa das 6-fache des oben Zitierten) besteht aus Paragraphen, die die Zahlungspflicht der Anwohner erläutern. Etwa, dass auch die "Anwohner" zahlen müssen, die die Straße von ihrem Grundstück wegen eines Zaunes gar nicht betreten können und dies auch nicht beabsichtigen. (Argumentation: sie könnten ja den Zaun entfernen...)

Unterschrieben hat die Beigeordnete Fritzsche.