Bischof Mussinghoff hat den Gemeindeleitungen weitreichende Maßnahmen angekündigt und um die Weitergabe des Inhaltes an die Gemeinden gebeten. Hier der Brief im Wortlaut:


An die Geistlichen im Bistum Aachen

An die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden

An die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte
Liebe Mitbrüder,

sehr geehrte Damen und Herren,

8 . Juli 2003

ich schreibe Ihnen heute in einem wichtigen Anliegen, das die Zukunft unseres Bistums mit seinen Kirchengemeinden, Einrichtungen und Initiativen betrifft. Wir stehen vor umfassenden pastoralen und finanziellen Veränderungsprozessen. Die Politik hat mit der Steuerreform die Kirchen vor große finanzielle Herausforderungen gestellt. Mit der dritten Stufe erwarten wir für das Bistum Aachen zusätzliche Ausfälle bei den Kirchensteuereinnahmen in Höhe von jährlich 20 Millionen Euro.

20 Mio. Euro sind für unser Bistum eine gewaltige Summe, eine Größenordnung von immerhin 10 Prozent unserer derzeitigen Kirchensteuereinnahmen. In der vergangenen Woche habe ich die Gespräche mit unseren diözesanen Raten aufgenommen, um über die Auswirkungen der Steuerreform und die nun zu ergreifenden Maßnahmen zu informieren. Dabei steht der zu erwartende Rückgang der Kirchensteuereinnahmen im Zusammenhang mit weiteren schwierigen Entwicklungen: Das Bistum Aachen verliert derzeit rund 10 000 Katholiken jährlich. Auf seine Mitglieder bezogen nimmt es jährlich um nicht ganz 1 Prozent ab - eine harmlos anmutende Zahl, aber hoch gerechnet auf eine Generation verliert unser Bistum damit ein Drittel seiner Mitglieder. Um rund ein Drittel hat zudem die Zahl der Taufen zwischen den Jahren 1992 und 2002 abgenommen - langfristig ergibt sich auch hieraus ein Problem für die Kirchenmitgliedschaft. Eine weitere Erschwernis stellt die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit dar, sie führt neben den sozialen persönlichen Nöten seit Jahren zu deutlichen Kirchensteuer-Mindereinnahmen.

Die Zahlen zeigen deutlich: Die gesellschaftlichen und demographischen Entwicklungen, aber auch die uns jetzt von außen vorgegebene finanzielle Herausforderung zwingen uns, die kirchliche Präsenz, unser Handeln und unsere Angebote kritisch zu überprüfen. Unsere Aufgabe besteht darin, den Dienst der Kirche im Bistum Aachen so zu ordnen, dass er den pastoralen Notwendigkeiten entspricht, und ihn so zu sichern, dass er auch in einigen Jahren noch geleistet werden kann. In den letzten Jahren sind in einigen Bereichen die Aufgaben neu bedacht worden - Reduzierung der Zuweisung für manche Pfarren im Rahmen der Schlüsselzuweisung, Aufgabenänderung und Personalreduzierung im Generalvikariat, der institutionelle Wandel in der Bildungsarbeit und die Aufgabe von Bistumshäusern, die Zusammenführung von Jugendbildungseinrichtungen, all diese Anpassungen geschahen allerdings noch nicht in der vollen Breite des kirchlichen Handelns und auch nicht in der Kontinuität, die wünschenswert gewesen wäre. Wenn wir heute keine Maßnahmen ergreifen, werden wir in kurzer Zeit vor den dramatischen Problemen stehen, die heute das Erzbistum Berlin belasten.

Um den Finanzhaushalt ausgleichen zu können und um die Handlungsfähigkeit des Bistums aufrecht zu erhalten, ist eine Reduzierung der wahrzunehmenden Aufgaben und des Stellenplans nicht mehr zu umgehen. Die schmerzlichen Einschnitte betreffen sowohl die bischöfliche Verwaltung, die bistümlichen und regionalen Einrichtungen, Verbände und Organisationen, und auch die Kirchengemeinden.

Herr Generalvikar von Holtum hat im Diözesanpriesterrat neun Leitlinien vorgestellt, die eine inhaltliche Richtschnur für den geplanten Maßnahmenkatalog zur kurzfristigen Ausgabenreduzierung zur Sicherung der Kirche in unserem Bistum und ihrer pastoralen Aufgaben bilden:

  1. "Alle Felder des kirchlichen Handelns und damit des Haushalts werden untersucht und einer strengen Prüfung unterzogen.

  2. Bereiche des kirchlichen Handelns werden nach Möglichkeit zusammengefasst.

  3. Die Beschlüsse des Bistumstages bilden eine inhaltliche Richtschnur für den Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen.

  4. Die bisherige generelle Aufteilung der Haushaltsmittel auf Bistum/Mittlere Ebene (49 %) und Kirche am Ort (51 %) bleibt bestehen. Damit ist sie auch Grundlage prozentualer Kürzungen. Dabei ist zu beachten, dass das gesamte pastorale Personal finanziell bei der Bistumsebene geführt wird.

  5. Damit dem Leben der Gemeinden am Ort (territorial) weiter gedient ist, erfolgt beim Einsatz des pastoralen Personals in den Gemeinden vorerst keine Kürzung.

  6. Die Aufgabenwahrnehmung der Kirche am Ort wird auf der Ebene der Gemeinschaften von Gemeinden gesichert.

  7. Die Verwaltungsarbeit der Kirche am Ort wird auf der Ebene der Gemeinschaften von Gemeinden (Kirchengemeindeverbänden) konzentriert.

  8. Der Anteil des Bistums bei baulichen Investitionen in Pfarrgemeinden wird gekürzt.

  9. Im Bischöflichen Generalvikariat und auf der Mittleren Ebene (Regionalstellen) wird eine Strukturveränderung mit Personalreduzierung vorgenommen."

Es ist vorgesehen, je 10 Mio. E auf der Ebene Bistum/Mittlere Ebene und in den Kirchengemeinden zu kürzen. Konkret wird das deutliche Reduzierungen in den wahrzunehmenden Aufgaben und im Stellenplan zur Folge haben. So ist geplant, auf der Ebene Bistum/Mittlere Ebene bis zu 150 Vollzeit-Stellen abzubauen. Dies soll weitgehend im Wege einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen geschehen, aber auch Kündigungen werden unvermeidbar sein.

Für die Einrichtungen des Bistums gibt es Einsparvorgaben von 10 bis 50 Prozent, für die Regionalstellen und Regionalfonds von 40%, die bistümlichen Zuschüsse an Verbände und Zuwendungsempfänger werden um 10 bis 25 Prozent gekürzt.

Für die Kirchengemeinden sind folgende Maßnahmen, die im Jahre 2005 haushaltsrelevant werden, vorgesehen:

- Absenkung der Schlüsselzuweisung um 10 %

- Reduzierung der Investitionszuschüsse für Kirchen, Pfarrhäuser, Pfarr- und Jugendheime um 20 %

- Reduzierung der Zuschüsse im Bereich der Kindertagesstätten und in den Häusern der Offenen Jugendarbeit um 10 %.

Ohne Maßnahmen in dieser Größenordnung würden wir in wenigen Jahren vor der Situation stehen, die das Erzbistum Berlin jetzt zu bewältigen hat.

Um die finanziellen, aber zuerst auch die pastoralen Herausforderungen bestehen zu können, soll die Entwicklung der Bildung der "Gemeinschaft von Gemeinden" parallel zur Strukturierung der Kirchengemeindeverbände pastorale Priorität haben.

Mir ist nach intensiver Beratung mit den verantwortlichen Gremien unseres Bistums die Notwendigkeit deutlich geworden, deshalb in den kommenden Monaten die Bildung von Kirchengemeindeverbänden zu verfügen, Ich habe dazu Herrn Generalvikar von Holtum beauftragt, die dazu notwendigen rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen zu prüfen und ein ausreichendes Beratungs- und Begleitungsangebot zur Umsetzung einzurichten. Wegen der Dringlichkeit der anstehenden Entscheidungen wird dieser Prozess eine hohe Priorität haben, damit im Haushaltsjahr 2005 eine strukturelle Veränderung der Zuweisung bistümlicher Haushaltsmittel erfolgen kann.

Liebe Mitbrüder, sehr geehrte Damen und Herren, es fällt mir nicht leicht, diese Zeilen an Sie zu richten. Mir ist bewusst, dass Sie vor Ort viele pastorale, strukturelle und finanzielle Probleme bewältigen müssen. Mich bedrückt, dass die Zuschusskürzungen auch den Abbau von Stellen zur Folge haben werden.

Die Situation, in die wir und Sie durch die Große Steuerreform geraten, ist uns durch politisches Handeln von außen vorgegeben. So erfreulich die niedrigeren Steuersätze für die Bürger sind, so belastend sind sie für das Bistum und die Kirchengemeinden.

Um Verständnis für die daher notwendigen Veränderungen zu erhalten, bitte ich Sie, den Inhalt dieses Briefes in Ihrer Gemeinde bekanntzumachen.

Mir ist es ein großes Anliegen, Sie als Verantwortliche der Kirchengemeinden über diese Planungen zu informieren, nachdem in den vergangenen Tagen Herr Generalvikar von Holtum die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bistümlicher Anstellungsträgerschaft in Kenntnis gesetzt hat und bevor am kommenden Donnerstag, 10. Juli, eine Pressekonferenz stattfinden wird.

Ober die weiteren Beratungen und Entscheidungen wird Sie Herr Generalvikar von Holtum mit den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bischöflichen Generalvikariates zeitnah unterrichten.

Ich möchte Sie alle bitten, in Verantwortung für die Zukunft unseres Bistums, seiner Gemeinden und unserer pastoralen Handlungsfähigkeit die anstehenden Entscheidungen mitzutragen. In dieser schwierigen Gesamtsituation appelliere ich an die Solidarität von allen, die mit mir die Verantwortung für das Bistum und die Kirchengemeinden tragen.

Mit Dank für Ihre Unterstützung verbleibe ich

Ihr


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