WESTDEUTSCHE ZEITUNG

20. März 2004


Trick der Gläubiger, um Azubis nicht übernehmen zu müssen?

Ein Auszubildender bei Girmes will den angebotenen Praktikantenvertrag nicht unterschreiben. Der Grund: Er befürchtet den Verlust seines Kündigungsschutzes.

Oedt/Lobberich. Wirbel beim insolventen Textiler Girmes: Ein Auszubildender, der im Mai Abschlussprüfung hat, will dagegen klagen, einen Praktikantenvertrag bei der Krefelder Girmes-Tochter TAG unterschreiben zu müssen. Gestern lag der Aufhebungsvertrag zum 31. März auf dem Tisch. Der solle "im gegenseitigen Einvernehmen" bis Dienstag unterschrieben sein, sonst stünden die Azubis vor der Tür.

"Dieser Vertrag ist ein Trick der Gläubiger, um die Azubis nicht nach der Prüfung übernehmen zu müssen", ist die Klage-Begründung der Familie, die anonym bleiben will. Zehn Azubis sind betroffen, die meisten haben bereits unterschrieben.

Zum Hintergrund: Nach der Insolvenz-Anmeldung am 5. November 2003 sollte, so die offizielle Darstellung, den damals noch 28 Azubis zum 31. Dezember 2003 gekündigt werden. Girmes-Betriebsrat, Insolvenz-Verwalter Piepenburg und Gläubiger-Ausschuss einigten sich auf Kündigung zum 31. März. Damit die Azubis nicht arbeitslos würden ohne gültigen Arbeitsvertrag keine Prüfung -, wurde über IHK und Arbeitsamt die "TAG-Lösung" gefunden. Soweit die offizielle Darstellung.

Aber: Gekündigt war den Azubis bis gestern nicht: "Rechtlich darf Azubis garnicht gekündigt werden. Den Vertrag können sie nur selbst aufheben oder wenn sie goldene Löffel klauen. Sonst wären die Kündigungen schon ausgesprochen", so die Familie.

Die Fakten laut Familie: Arbeitsrechtlich dürfe drei Monate vor der Prüfung nichts mehr geändert werden. Die beginnt am 12. Mai. Und: Sechs Monate selbst vor einem Konkurs-Termin müssten Prüflinge zugelassen werden. "Azubis müssen nach der Prüfung für ein Jahr weiterbeschäftigt werden auch bei Verkauf von Girmes", das sei geltendes Recht. "Aber bei einem Praktikantenvertrag ist das alles hinfällig, es gelten vier Wochen Kündigungsfrist."

Auf WZ-Anfrage bestätigt dies ein von Gewerkschaften bestellter Arbeitsrichter, Betriebswirt und juristischer Konzern-Mitarbeiter, der ungenannt bleiben will: "Ich rate dringend ab, diesen ,ausweichenden Vertrag` zu unterschreiben. Das ist ein ziemlich billiger Trick, die Azubis loszuwerden.

Diese arbeitgeberfreundlichen und arbeitnehmerfeindlichen Konstruktionen werden immer dramatischer und erpresserischer." Eine "außerordentliche Kündigung" ginge bei Azubis in der Insolvenz "auf keinen Fall". Außerordentlicher Kündigungsgrund sei höchstens gegeben, wenn Azubis z.B. den Betrieb mit rechten Parolen vollmalten. Die Klage-Chancen im Girmes-Fall stünden sehr gut, bei Dringlichkeit sei Verhandlung binnen weniger als sechs Wochen möglich.

Girmes-Personalchef Johannes Hansen verweist auf Piepenburg: "Zum Rechts-Status kann ich nichts sagen." Thomas Schulz vom Insolvenzverwalter verweist zu Verträgen auf die IHK. Die IHK, so Aus- und Weiterbildungsleiter Stefan Dietzfelbinger, wolle Montag Stellung nehmen.

Im Arbeitsamt Krefeld verspricht Berufsberater Ulrich Matysik gegenüber der WZ: "Wenn es Alternativen gibt, die Azubis übernommen werden, zerreißen wir die Praktikantenverträge auch nachträglich."


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